24. August 2022
Anonyme psychologische Krisenintervention in der Justiz stärkt Arbeits- und Gesundheitsschutz
„Die eingestellte Psychologin soll Beschäftigten dabei helfen, traumatisierende Erlebnisse im Dienstalltag schneller und besser zu verarbeiten. Wir begrüßen das niedrigschwellige Angebot für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gerichte und Staatsanwaltschaften sowie für Gerichtsvollzieher*innen. Hilfesuchende können sich per Telefon, Handynachricht (SMS), WhatsApp oder E-Mail Kontakt an die Diplom-Psychologin wenden. Auch eine Videosprechstunde ist möglich.
Ein für uns wichtiger und wesentlicher Aspekt der neuen Krisenintervention: Sie ist extern, die Diplom-Psychologin unterliegt der Schweigepflicht. Personenbezogene Daten der Ratsuchenden werden nicht erfasst. Damit erfüllt das Ministerium seine Fürsorge- und Sorgfaltspflicht den Beschäftigten in Mecklenburg-Vorpommern gegenüber. Zudem verbessert die neue Anlaufstelle die Attraktivität des Justizdienstes und verbessert die Arbeitsbedingungen.
Der Bedarf an Krisenintervention ist tatsächlich gegeben und die jetzt eingerichtete Beratung wird bereits genutzt. Zum Glück sind Vorfälle während der Dienstzeit der Beschäftigten in den Gerichten und Staatsanwaltschaften sowie bei den Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern selten. Dennoch ist das jetzt geschaffene Angebot sehr wichtig, denn jeder einzelne Vorfall ist einer zu viel und bedarf einer professionellen Hilfe, um das traumatisierende Erlebnis zu verarbeiten. So geht moderne und verantwortungsvolle Verwaltung!“
Kontakt
- Sprecher für Rechtspolitik, G 10
- Sozialausschuss und Rechtsausschuss
- Telefon: 0385 525 23 22
- Telefax: 0385 525 23 38
- https://robert-northoff.de/
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