Nils Saemann: Präventive und akzeptanzfördernde Maßnahmen weiter ausbauen – AfD betreibt billige Panikmache vor dem „bösen Wolf“
Der jagdpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Nils Saemann, erklärt zur Forderung der AfD, Wölfe, Biber, Kormorane und Nandus ins Landesjagdrecht aufzunehmen:
„Konflikte kann man nicht mit Waffengewalt lösen, das sollte die AfD nach der heutigen Debatte zur Kenntnis nehmen. Ganz egal, ob Wolf, Biber, Nandu oder Kormoran ins Jagdrecht aufgenommen werden, der hohe Schutzstatus einer streng geschützten Art ändert sich dadurch in keiner Weise. Ganz im Gegenteil: durch die Aufnahme der Tierarten in das Jagdrecht des Landes M-V wären nunmehr auch die Jäger für die Hege und Pflege ebendieser zuständig.
Unser Ziel wird es weiter sein, ein weitgehend konfliktfreies Nebeneinander von Mensch und geschützten Arten zu realisieren. Eine Verbesserung des Herdenschutzes und der Aufklärung, die Weiterentwicklung des Wolf-Managementplanes und die enge Abstimmung mit den anderen Bundesländern sind geeignete Maßnahmen, um diesem Ziel näher zu kommen. In Bezug auf den Biber wird mit großem Augenmerk auf Tiere geschaut, die immer wieder gefährdendes Verhalten an den Tag legen.
Gefahr für Leib und Leben besteht aber nicht, da auch heute schon im Falle des Auftretens eines verhaltensauffälligen Wolfes oder Bibers auf Grundlage bestehender Gesetze (BNatSchG, SOG M-V) Maßnahmen ergriffen werden können. Eine Aufnahme der Tierarten in das Jagdrecht würde neben Mehrkosten und Mehraufwand für die Jäger also keine Veränderung im Umgang bringen. Eine Bejagung des Kormorans ist unter bestimmten Umständen mit Sondergenehmigung übrigens jetzt schon möglich.
Viel wichtiger als die Aufnahme der benannten Tierarten in das Jagdrecht wäre deshalb der Ausbau präventiver und akzeptanzfördernder Maßnahmen. Da der vorliegende Antrag der AfD ohne stichhaltige Begründung für die aufgemachte Forderung auskommt, müssen wir wohl davon ausgehen, dass es sich hier um billige Panikmache vor dem „bösen Wolf“ handelt.“
25. Januar 2017
Aufnahme von Tieren ins Jagdrecht ändert nichts am Schutzstatus derselben
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