Der Bildungsausschuss des Landtages beschäftigte sich heute mit der künftigen Organisationsstruktur der beruflichen Bildung in MV. Hierzu erklärt der Sprecher für Berufliche Bildung der SPD-Landtagsfraktion, Andreas Butzki:
„Für die meisten Berufe ändert sich nichts. Denn die aktuelle Änderung bei der Organisationsverordnung betrifft nur 2,5 Prozent der Auszubildenden, die im kommenden Schuljahr 2015/16 ihre Ausbildung beginnen. Dies entspricht ein Prozent der Gesamtschülerzahl von 29.000 Schülerinnen und Schüler an den beruflichen Schulen des Landes.
Obwohl es nur wenige Berufe trifft, sind von den sinkenden Schülerzahlen die beruflichen Schulen in allen Teilen des Landes betroffen. Auch wenn sich die Zahlen in den letzten Jahren auf niedrigem Niveau stabilisiert haben, ist die Entwicklung in einigen wenigen Ausbildungsberufen immer noch rückläufig. So hat sich z.B. die Anzahl der Auszubildenden zum Gießereimechaniker im Landkreis Vorpommern-Greifswald von ehemals 60 auf aktuell drei reduziert.
Zur Absicherung des Unterrichts und dessen Qualität ist es erforderlich, dass bei Unterschreiten der Mindestschülerzahlen Klassen zusammengelegt oder an einzelnen Berufsschulstandorten konzentriert werden. Hier sind die Landkreise und kreisfreien Städte gemäß der Organisationsstrukturverordnung M-V in der Verantwortung.
Es ist daher richtig und wichtig gewesen, dass das Ministerium zuerst eine Einigung der Landkreise und kreisfreien Städten untereinander angestrebt hat, wo welche Berufe im kommenden Schuljahr ausgebildet werden. Diese kennen die Situation an ihren Schulen am besten. Leider konnten sich die Landkreise und kreisfreien Städte nicht in allen Punkten einigen, so dass das Land jetzt eine Entscheidung treffen wird.
Angesichts des Fachkräftemangels appelliere ich an die Wirtschaft, wieder mehr auszubilden. Hier spielt insbesondere die Attraktivität des Berufes und der Ausbildung eine große Rolle. Jugendliche wollen sichere Jobs, verlässliche Perspektiven und eine gute Bezahlung. Danach wählen sie ihre Ausbildung aus.
Im Übrigen ist die Verordnung keine Einbahnstraße. Neue Ausbildungsgänge werden eingerichtet, wenn sich die Zahl der Auszubildenden erhöht. So wird aktuell z.B. der Bildungsgang Drogistik in Rostock wiederbelebt.“
Hintergrund:
Auf Grund der zurückgehenden Schülerzahlen an den Beruflichen Schulen in den letzten 15 Jahren von über 70.000 auf aktuell 29.000 erreichten einzelne Bildungsgängen nicht mehr an allen Berufsschulstandorten die notwendigen Schülermindestzahlen zur Einrichtung und Aufrechterhaltung eines beruflichen Bildungsganges. Daher sind die Landkreise und kreisfreien Städte gemäß § 4 Berufliche Schulen Organisationsverordnung verpflichtet, die Schulentwicklungspläne anzupassen, wenn in zwei aufeinander folgenden Jahre die Schülermindestzahl nicht erreicht wird.