SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern
Das Bestattungsgesetz soll bis zum Sommer dieses Jahres novelliert werden. Die Fraktionen der SPD, CDU und Linken haben einen entsprechenden Gesetzentwurf für die kommende Landtagssitzung gemeinsam vorlegt. Dazu erklärt Martina Tegtmeier, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion:  „Viele Menschen in unserem Land haben sich Änderungen des Bestattungsgesetzes gewünscht. Das haben wir ernst genommen und dafür eine Expertenkommission eingesetzt. Die Kommission hat sich in den Jahren 2018 und 2019 sehr intensiv mit Regelungen beschäftigt. Im Ergebnis hat die Kommission einen Abschlussbericht dem Landtag vorgelegt, der die Grundlage für den gemeinsamen Gesetzwurf ist. Besonders ist hervorzuheben, dass sich die drei Fraktionen darauf verständigen konnten, dass die Qualität im Bestattungswesen verbessert werden soll. Auch soll es zukünftig – und das war uns als SPD-Fraktion sehr wichtig – eine Informationspflicht darüber geben, wo jemand im Falle einer Feuerbestattung eingeäschert wird. Zudem haben wir uns dafür eingesetzt, dass es nicht mehr möglich sein soll, Grabsteine zu verwenden, die mit Kinderarbeit hergestellt wurden.

Der gemeinsame Gesetzentwurf wird in der Märzsitzung des Landtags erstmalig beraten. Anschließend beschäftigen sich die Ausschüsse mit dem Gesetzesvorhaben. Aufgrund des sehr komplexen Themas sind noch Änderungen zu erwarten. Spätestens im Juni wird das Gesetz dann beschlossen. Unser Ziel ist, dass das Bestattungsgesetz eine möglichst breite Mehrheit und Akzeptanz im Land findet.“

  • Sprecherin für Innen- und Kommunalpolitik
  • Innenausschuss