SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern

Der Landtag hat mit der ersten Lesung das neue Schulgesetz für Mecklenburg-Vorpommern auf den Weg gebracht.

Dazu erklärt der bildungspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Andreas Butzki:

„Mit der heute verabschiedeten Schulgesetznovelle steigen wir ein in die sanfte Umsetzung der Inklusionsstrategie. Darüber hinaus werden weitere wichtige Punkte neu geregelt:

1. Kooperative Gesamtschulen

• Erhebung Schulkostenbeiträge nun für alle Schüler im Bildungsgang der Regionalen Schule an Kooperativen Gesamtschulen von den Wohnsitzgemeinden der Schüler bzw. den Gemeinden des gewöhnlichen Aufenthalts möglich. (z.B. Altentreptow)

2. Sport

• Regelungen für den Schullastenausgleich für Athleten und Athletinnen anderer Bundesländer, die ein Sportgymnasium besuchen und an einem Bundesstützpunkt trainieren, wurden wieder ins Gesetz aufgenommen.

• Einführung verbindlicher Standards für die Schullaufbahnempfehlung beim Übergang von Jahrgangsstufe 6 zur Jahrgangsstufe 7 (§ 15 Abs. 3). Entscheiden sich die Erziehungsberechtigten entgegen der Schullaufplan-empfehlung für den gymnasialen Bildungsgang haben, gilt die Jahrgangsstufe 7 als Erprobungsjahr (§ 66 Abs. 2).

Mit dem Gesetzentwurf haben wir nun eine gute Grundlage für das weitere parlamentarische Verfahren. Dabei wird kein Gesetz so verabschiedet, wie es eingebracht wurde. Ich wünsche mir nun eine breite Diskussion über die vorliegende Fassung und freue mich daher auf die Anhörung Ende Februar im Landtag. Aber auch schon vorher wird die SPD-Fraktion mit Eltern, Lehrern und Gewerkschaftsvertretern über die Schule der Zukunft diskutieren. Dazu haben wir am 28. Januar in Sanitz um 18:00 Uhr zu einer Veranstaltung in das Gemeindehaus eingeladen. Die Rückmeldungen zeigen, dass es ein großes Interesse an solchen Formaten gibt. Ich bin sicher, dass wir wichtige Impulse für die Bildungspolitik unseres Landes erhalten werden. Das haben auch frühere Diskussionsrunden zu dem Thema gezeigt.“

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