In zweiter Lesung hat der Landtag heute das neue Landeskrankenhausgesetz beschlossen. Die SPD-Fraktion Mecklenburg-Vorpommern unterstützt den Gesetzentwurf ausdrücklich – er setzt auf Bürokratieabbau, stärkt die Rechte der Patientinnen und Patienten, sorgt für mehr Qualität in der Versorgung und erhöht die Krisenfestigkeit des Gesundheitswesens.
„Mehr Qualität, weniger Bürokratie – das neue Krankenhausgesetz stärkt die Gesundheitsversorgung im ganzen Land. Wir machen unsere Kliniken fit für die Zukunft: mit klaren Standards, aber weniger Papierkram“, sagte Christine Klingohr, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion. „Die pauschale Investitionsförderung spart Zeit und gibt den Krankenhäusern zugleich mehr Freiheit, ihre Mittel klug und langfristig zu planen.“
Ein zentrales Element der Reform ist die Möglichkeit für Landkreise und kreisfreie Städte, Patientenvertreter*innen zu bestellen. Sie kümmern sich um Beschwerden und geben Patientinnen und Patienten eine Stimme, wenn etwas nicht gut läuft oder sie sich nicht ausreichend versorgt fühlen. „Wir holen die Menschen aus der Praxis an den Tisch und rücken die Patientinnen und Patienten noch stärker in den Mittelpunkt der Gesundheitsversorgung“, betonte Klingohr.
Darüber hinaus müssen Krankenhäuser künftig Alarm- und Einsatzpläne für Krisenfälle erstellen und Vorräte an wichtigen Medikamenten und Medizinprodukten anlegen. „Corona, Flut, Stromausfall – wir sehen, wie wichtig eine gute Notfallplanung ist. Mit dem neuen Gesetz machen wir unsere Krankenhäuser krisensicherer“, so Klingohr.
Die SPD-Fraktion sieht in der Reform einen entscheidenden Schritt, um die stationäre Versorgung im Land dauerhaft auf hohem Niveau zu sichern – mit moderner Planung, besseren Strukturen und einem klaren Fokus auf die Patientinnen und Patienten.