SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern

Die SPD-Fraktion im Landtag Mecklenburg-Vorpommern fordert gemeinsam mit der Linksfraktion eine Anpassung der Kinderkrankentage: Künftig sollen Eltern auch dann Anspruch auf Freistellung und Kinderkrankengeld haben, wenn ihr erkranktes Kind älter als zwölf Jahre ist. Ein entsprechender Antrag wurde heute im Landtag beschlossen.

„Die elterliche Fürsorge endet nicht mit dem 12. Geburtstag“, erklärt Christine Klingohr, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion. „Wenn Jugendliche mit hohem Fieber, schweren Infekten oder in psychischen Krisen zuhause betreut werden müssen, dürfen Eltern nicht ohne Absicherung dastehen. Familien brauchen in solchen Situationen Unterstützung – keine gesetzlichen Hürden.“

Bislang endet der Anspruch auf Kinderkrankengeld nach § 45 SGB V mit Vollendung des 12. Lebensjahres. Für ältere Kinder besteht zwar die Möglichkeit einer unbezahlten Freistellung, die jedoch zu finanziellen Belastungen führt. Die SPD-Fraktion will diese Lücke schließen und die Regelung bis zum 14. Lebensjahr ausweiten.

„Es geht um ein Stück mehr Fairness und um echte Familienfreundlichkeit“, so Klingohr weiter. „Wer sein Kind pflegt, leistet einen wichtigen Beitrag – das darf nicht zum finanziellen Risiko werden“, sagt die Gesundheitspolitikerin.

Die Landesregierung soll sich nach dem Willen der SPD-Fraktion auf Bundesebene für eine entsprechende Änderung des Sozialgesetzbuches einsetzen und diese nach einer Anpassung des Bundesrechts zeitgleich für Beamtinnen und Beamte im Land umsetzen.

„Gerade in einer Zeit, in der Familien ohnehin viel schultern müssen, wollen wir zeigen: Politik kann alltagstauglich, verständnisvoll und gerecht sein. Unsere Botschaft ist klar – Kinder dürfen nicht durchs Raster fallen, nur weil sie älter geworden sind“, betont Klingohr.

  • stellv. Fraktionsvorsitzende
  • Sprecherin für Senioren-, Sozialpolitik und Gesundheitspolitik
  • Finanzausschuss, Sozialausschuss