SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern
Zum heutigen Vor-Ort-Termin mit Infrastrukturminister Christian Pegel in Bernitt (Landkreis Rostock) anlässlich der Vorstellung des ersten Standortes eines Mobilfunkmastes für das Landesprogramm erklärt Philipp da Cunha, Sprecher für Digitalisierung der SPD-Fraktion im Landtag Mecklenburg-Vorpommern: 
„Versprechen gehalten. Wir haben zugesagt, mit der Landesfunkmast-Gesellschaft die Löcher im Mobilfunknetz des Landes zu stopfen. Unser Ziel war es, das Projekt noch in der laufenden Legislaturperiode zu starten. Das ist uns auch zügig gelungen, nachdem es endlich grünes Licht aus Brüssel gab. In den nächsten Wochen werden dem ersten Funkmaststandort weitere folgen. Ich hoffe, dass die Bauanträge dann ebenfalls zügig bearbeitet werden, so dass die Menschen in den betroffenen Regionen zeitnah ein verlässliches Funknetz bekommen.

Ich begrüße zudem, dass Vodafone bereits die Zusage zur Nutzung des Standortes gegeben hat. Andere Mobilfunkanbieter kann ich nur auffordern, die vom Land bereitgestellten Masten ebenfalls zu nutzen und so für ihre Kundschaft ein flächendeckendes Mobilfunkangebot in Mecklenburg-Vorpommern sicherzustellen. Es wäre letztlich auch misslich, wenn man der einzige Anbieter bliebe, dessen Kunden weiterhin im Funkloch stecken, obwohl nebenan das Land extra einen Funkmast gebaut hat.“

Die Koalitionsfraktionen hatten 2019 die Einrichtung einer Landesfunkmast-Gesellschaft beschlossen. Hierfür hat der Landtag 50 Millionen Euro im Haushalt bereitgestellt. Ein einzelner Funkmast kostet, je nach Standort und notwendiger Kabelanbindung, in der Größenordnung von knapp 200.000 Euro.

Die Europäische Union hatte erst Anfang Juni grünes Licht für das Vorhaben bei in Mecklenburg-Vorpommern gegeben. Bis 7. Juli lief das sogenannte Markterkundungsverfahren, die Abfrage der Mobilfunkbetreiber, ob sie selbst Standorte abdecken wollen. Erst danach konnte die landeseigene Funkmast-Gesellschaft konkrete Standorte ermitteln, Grundstücke suchen, Bauleistungen für Funkmasten ausschreiben.

Ein Mast wird nur errichtet, wenn mindestens ein Mobilfunknetzbetreiber verbindlich seine Bereitschaft erklärt, diesen zur Bereitstellung von Mobilfunkdiensten zu nutzen. Alle Mobilfunknetzbetreiber erhalten dieselbe Möglichkeit, mit der Infrastrukturgesellschaft einen Kooperations- und Pachtvertrag über die spätere Nutzung des Standorts abzuschließen.
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