Andreas Butzki: Schuleinzugsbereiche werden derzeit gerade festgelegt – entsprechende Kritik haltlos
Zur heutigen Beratung eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern erklärt der Schulpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Andreas Butzki:
„Mit dem Gesetzentwurf planen wir drei Änderungen des Schulgesetzes: So wird die Wahl der Schulsprecher zukünftig zur Stärkung demokratischer Prozesse auch per Direktwahl ermöglicht, die Regelung zur Übernahme der Fahrtkosten für Schulwege zur örtlich zuständigen Schule explizit auch in den beiden kreisfreien Städten ermöglicht und die Ausbildungskosten der Erzieher für die berufsbegleitende Ausbildung festgelegt.
Wichtigster Punkt ist die Übernahme der Fahrkosten in den kreisfreien Städten, die bereits in der 6. Wahlperiode als Entschließung zur Umsetzung vorbereitet wurde. Durch die Änderung wird die bestehende Regelung zum kostenfreien Schülerverkehr zur örtlich zuständigen Schule auch auf die beiden kreisfreien Städte übertragen. Die aus der Neuregelung der Beförderungspflicht gegebenenfalls entstehenden Mehrkosten für die Kommunen werden durch das Land ausgeglichen, sofern von der Kommune die Mehrkosten nachvollziehbar nachgewiesen worden sind und den nachgewiesenen Mehrkosten die schulgesetzlichen Regelungen zu Grunde liegen. Die Schuleinzugsbereiche werden kommunal bereits vorbereitet, sodass die Kritik wegen angeblich fehlender Schuleinzugsbereiche und - damit verbunden - des Fehlens der örtlich zuständigen Schule in den beiden kreisfreien Städten haltlos ist.
Fazit: Ohne diese kleine Schulgesetznovelle würde die Ungleichbehandlung zwischen Landkreisen und kreisfreien Städten weiter bestehen, die Möglichkeit zur Urwahl der Schülersprecherin bzw. des Schülersprechers erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich werden und eine gesetzliche Grundlage zur Abrechnung von Schülerkostensätze „Erzieherin und Erzieher berufsbegleitend“ fehlen.
Die jetzt vorliegende Änderung basiert im Übrigen auf der Umsetzung des Koalitionsvertrages in zwei Punkten - Ziffer 218 und 226 -, ein guter Beweis, dass die Koalition ihre Vorhaben zügig abarbeitet.“
Fahrkostenübernahme zur örtlich zuständigen Schule zukünftig auch in kreisfreien Städten
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