Zum heute vom Landtag beschlossenen Wohlfahrtsfinanzierungs- und -transparenzgesetz erklärt die Abgeordnete der SPD-Landtagsfraktion Martina Tegtmeier:
„Mehr Transparenz in der Wohlfahrtspflege wird mit dem neuen Gesetz geschaffen. Gleichzeitig werden die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege planbarer finanziert. Die bisherige Projektförderung war weder sach- noch aufgabengerecht. Das ändert sich nun. Mit den neuen Berichtspflichten und der Transparenzdatenbank wird zukünftig klar, wer öffentliche Gelder erhält und wofür die Mittel eingesetzt werden. Wichtig ist auch, dass wir mit dem Gesetz die Kommunen nicht überfordern. Das geplante Inkrafttreten des Gesetzes erfolgt auf Wunsch der Kommunen in zwei Schritten: Am 1. Januar 2020 und am 1. Januar 2021. Das gibt ausreichend Vorbereitungszeit für die Umsetzung der weitreichenden Änderungen. Mecklenburg-Vorpommern hat damit ein modernes Gesetz, das dem öffentlichen Informationsbedürfnis gerecht wird, gleichzeitig die Finanzierung der Wohlfahrtsverbände verlässlicher macht und die Kommunen nicht überfordert.“
13. November 2019
Finanzierung in der Wohlfahrtspflege wird transparenter und verlässlicher
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