SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern

Jochen Schulte: Investoren dürfen keine Sonderrechte zu Lasten der Allgemeinheit erhalten

Der Landtag beschäftigte sich am gestrigen Abend mit dem geplanten Investitionsabkommen zwischen der Europäschen Union und den USA "Transatlantic Trade und Investment Partnership" (TTIP). Hierzu erklärte heute der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Jochen Schulte.

"Von den aufgenommenen Verhandlungen erhoffen sich die Verhandlungspartner USA und die EU zusätzliches Wirtschaftswachstum und mehr Jobs beiderseits des Atlantiks. Dabei dürfen aber nicht grundlegende europäische Standards etwa im Bereich der Umwelt-, Lebensmittel- oder Gesundheitspolitik geopfert und Investoren auf Kosten der Bürger geschützt werden. Auch dürfen keine Mechanismen geschaffen werden, die den vermeintlichen Schutz einzelner Investoren der gerichtlichen Überprüfung entziehen.

Verhandlungen, die selbst nach Ausführung des auf europäischer Seite federführenden Verhandlungsführers, EU-Kommissar Karel de Gucht, für alle Beteiligten keine ‚Peanuts' darstellen, bedürfen bereits im Verhandlungsverfahren einer besonderen Transparenz. Gerade an dieser Transparenz fehlt es jedoch völlig.

Dabei ist aber zu befürchten, dass die Interessen der Bürgerinnen und Bürger durch ein entsprechendes Abkommen massiv beeinträchtigt würden. So soll mit dem TTIP auch ein Investorenschutzabkommen verbunden werden, dass behauptete Schadenersatzansprüche von Investoren der gerichtlichen Kontrolle entzieht und stattdessen den Zugang zu internationalen Schiedsverfahren eröffnet. Bei diesen Schiedsverfahren ist jedoch die Wahrung rechtsstaatlicher Grundsätze und die Berücksichtigung demokratisch verfasster Gesetze nicht gesichert.

Welche Auswirkungen dies auch auf Mecklenburg-Vorpommern haben kann, zeigt ein aktuelles Beispiel aus der kanadischen Provinz Quebec. Dort wird die Provinzregierung zur Zeit vor einem internationalen Schiedsgericht auf Zahlung von umgerechnet 250 Mio. Euro Schadenersatz durch ein US-amerikanisches Unternehmen in Anspruch genommen. Ursache ist, dass in der Provinz Quebec, wie auch bei uns, ‚Fracking' politisch nicht gewollt ist und sich das betreffende Unternehmen hierdurch in seiner Investitionstätigkeit eingeschränkt sieht. Grundlage für das Verfahren ist das nordamerikanische Freihandelsabkommen NAFTA.

Deutschland und die anderen Staaten der europäischen Union verfügen über lange rechtsstaatliche Traditionen; es bedarf deshalb keiner Schaffung von Sonderschiedsverfahren für einzelne Interessengruppen."