SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern
Stefanie Drese, MdL (SPD): Anhörung zum Volksbegehren erbrachte keine neuen Gegenargumente

Zu der heute vom Europa- und Rechtsausschuss durchgeführten öffentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf des Volksbegehrens zur Aufhebung des Gerichtsstrukturneuordnungsgesetzes erklärt die justizpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Stefanie Drese:

„Durch die heutige Anhörung sehen wir die Notwendigkeit der Gerichtstrukturreform bestätigt. Die von den Vertretern des Volksbegehrens vorgebrachten Argumente nehmen wir ernst, sie erbrachten jedoch keine neuen Erkenntnisse. Im Ergebnis kommen wir zu keiner anderen Bewertung als jener, die uns im Oktober 2013 bewogen hat, im Landtag für das Gerichtsstrukturneuordnungsgesetz zu stimmen."

Drese weiter: „Bestärkt fühlen wir uns in unserer Auffassung auch dadurch, dass sich eine Reihe der vom Ausschuss gehörten Sachverständigen gegen die Aufhebung des Gerichtsstrukturneuordnungsgesetzes und für die Gerichtsstrukturreform ausgesprochen hat. Die Gerichtsstrukturreform ist und bleibt entscheidend für die Zukunftsfähigkeit der Justiz in unserem Land. Die Verfahrenszahlen an unseren Amtsgerichten sind rückläufig. Durch die schrittweise Vergrößerung von Amtsgerichtsbezirken mit entsprechend ausgestatteten Amtsgerichten kann auch weiterhin flächendeckend eine qualitativ hochwertige und effiziente Rechtspflege gewährleistet werden. Es liegt im Interesse der Menschen, dass Verfahren von der Justiz zügig und sachgerecht bearbeitet werden können. Das ist das Anliegen der Gerichtsstrukturreform."

„Natürlich ist uns bewusst, dass die Schließung eines Amtsgerichtes für die Betroffenen einen tiefen Einschnitt darstellt. Als Verantwortliche für das gesamte Land müssen wir aber heute diese schmerzlichen Schritte gehen, um auch morgen für Alle effiziente und qualitativ hochwertige, sprich bürgerfreundliche Justiz in Mecklenburg-Vorpommern sichern zu können", so Drese abschließend.
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