SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern
Stefanie Drese: Förderung der Fähigkeit und Bereitschaft der Jugendlichen, gesellschaftliche Regeln zu befolgen

Der Landtag hat heute das Gesetz über den Vollzug des Jugendarrestes in Mecklenburg-Vorpommern beschlossen. Hierzu erklärt die justizpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Stefanie Drese:

„Mit dem Gesetz schaffen wir die Grundlage für einen modernen Vollzug des Jugendarrestes. Erstmalig wird damit in M-V die nähere Ausgestaltung des Jugendarrestvollzugs in einem eigenständigen Gesetz geregelt. Denn, bloßes Wegsperren bringt weder den Jugendlichen noch die Gesellschaft weiter.

Der Jugendarrest hat nicht die Rechtswirkung einer Strafe, sondern soll vielmehr dem betroffenen Jugendlichen zum Bewusstsein bringen, für das von ihm begangene Unrecht einzustehen. Deshalb ist es richtig, dass der Vollzug des Jugendarrestes erzieherisch ausgestaltet wird. Durch geeignete Angebote soll die Selbständigkeit der Jugendlichen sowie ihre Fähigkeit und Bereitschaft, gesellschaftliche Regeln zu befolgen, gefördert werden.

Für wichtig erachtet meine Fraktion, dass das Gesetz die Anstalt verpflichtet, zum Ende des Vollzugs einen Schlussbericht zu erstellen und diesen mit den Jugendlichen zu erörtern. Dadurch wird sichergestellt, dass die während des Arrestes gewonnenen Erkenntnisse der Jugendgerichtshilfe und ggf. der Bewährungshilfe zur Verfügung gestellt werden. Richtig bleibt aber auch, dass der Jugendarrest nur einen Beitrag für die Erziehung und Sozialisation der Arrestierten leisten kann.

Insgesamt bin ich sehr zufrieden, dass wir mit dem Jugendarrestgesetz alle Vollzugsgesetze in MV in dieser Legislaturperiode erarbeitet haben. Das ist eine Bilanz, die sich sehen lassen kann.“

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  • Ministerin für Soziales, Gesundheit und Sport