Martina Tegtmeier: Bundesgesetz zur Entgeltgleichheit ist längst überfällig!
Anlässlich des Equal Pay Day, des Tags der Lohngerechtigkeit, erklärte die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Martina Tegtmeier:
„Es ist skandalös, dass Frauen für die gleiche Arbeit immer noch weniger Lohn erhalten als Männer! Bereits 1956 hat die Bundesrepublik Deutschland die ILO-Kernarbeitsnorm 100 ratifiziert, die den Gleichheitsgrundsatz des Lohns unabhängig vom Geschlecht festlegt. Auch in dem 2011 vom Landtag beschlossenen Vergabegesetz M-V ist dieser Grundsatz der gleichen Bezahlung von Männern und Frauen enthalten. Es ist nun an der Zeit, dass die Bundesarbeitsministerin und die Bundesgleichstellungsministerin endlich ein Entgeltgleichheitsgesetz auf den Weg bringen, um geschlechtsbezogenen Einkommensunterschieden gesetzlich einen Riegel vorzuschieben. Entgeltgleichheit und gesetzlicher Mindestlohn gehören zusammen und sind notwendige Schritte, wenn wir die Gleichberechtigung von Frauen und Männern voranbringen wollen. Vor allem in frauentypischen Berufen benötigen wir eine bessere Bezahlung. Da es der Wirtschaft seit 1956 in freiwilliger Selbstverpflichtung nicht gelungen ist, Frauen und Männern für die gleiche Arbeit den gleichen Lohn zu zahlen, hilft nur eine gesetzliche Verpflichtung. Dies gilt im Übrigen auch für das Thema Frauen in den Führungspositionen der Wirtschaft.“
Hintergrund
Der bereinigte Einkommensunterschied zwischen Männern und Frauen ist im Osten größer als im Westen. Während der Abstand in den alten Bundesländern bei 8 Prozent liegt, sind es im Osten 12 Prozent.