In der Regionalplanung bei der Festlegung von Windeignungsgebieten gelten sie schon längst. Jetzt hat der Landtag die Mindestabstände von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung auch für das Repowering von bereits stehenden Altanlagen beschlossen. Künftig gilt auch in diesen Fällen, dass Windkraftanlagen mindesten 1.000 Meter Abstand zu Gemeinden und 800 Meter Abstand zu Splittersiedlungen einhalten müssen. Hierzu erklärt Falko Beitz, energiepolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion MV:
„Energiewende mit Augenmaß und Verlässlichkeit für die Menschen im Land – nicht weniger schaffen wir mit den im Landtag beschlossenen Regelungen. Beim Repowering stellen wir sicher, dass auch beim Austausch von Altanlagen, die teilweise dichter an Gemeinden stehen, die Mindestabstände gelten. Damit gilt der Mindestabstand für alle Fälle von neuen Anlagen.
In der Beratung des Antrages im Wirtschaftsausschuss war der explizite Wunsch geäußert worden, dass von den Mindestabständen abgewichen werden kann, wenn Bürgerinnen und Bürger sowie die Gemeindevertretungen einem dichteren Abstand zur Gemeinde ausdrücklich zustimmen. Diesem Wunsch, den Bürgerwillen vor Ort Rechnung zu tragen, kommen wir nach.
Für die SPD-Fraktion kann eine erfolgreiche Energiewende nur mit den Bürgern vor Ort funktionieren. Darum wollen wir auch noch in diesem Jahr die Novelle des Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetzes im Landtag beraten, mit dem wir die finanzielle Beteiligung der Gemeinden und Bürger vor Ort an Windkraftanlagen und Solarparks verbessern werden.“