SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern
Stefanie Drese: Spekulationen nach Oberverwaltungsgerichtsurteil sind fehl am Platz

Zur gestrigen Debatte im Europa- und Rechtsausschuss und zur heutigen Presseverlautbarung der Linksfraktion über die Auswirkungen des Oberverwaltungsgerichtsurteils auf die Zweigstellenverordnung für die Amtsgerichte erklärt die justizpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Stefanie Drese:

„Noch gibt es keine schriftliche Urteilsbegründung. Deshalb ist es absolut richtig, sich nicht an Spekulationen über die genauen Auswirkungen des Richterspruchs und eine mögliche Revision zu beteiligen.

Klar ist, das Oberverwaltungsgericht hat das Gerichtsstrukturneuordnungsgesetz nicht beanstandet, sondern sogar ausdrücklich festgestellt, dass der Landtag als Landesgesetzgeber über die Errichtung von Zweigstellen entscheiden durfte. Nur in der konkreten Ausgestaltung der Zweigstellenverordnung sieht das Oberverwaltungsgericht Anpassungsbedarf. Hier wird das Justizministerium nach Auswertung des Urteils tätig werden. Aber entscheidend ist, die vom Parlament im Gesetz verankerten Zweigstellen werden nicht in Frage gestellt.

Abenteuerlich ist dagegen die Interpretation der Linksfraktion. Indirekt lobt deren rechtspolitische Sprecherin Frau Borchardt die Koalition für die Festschreibung der Zweigstellen. Gleichzeitig unterstellt sie im Ausschuss und über die Presse, dass nun aber nach dem Urteil die Amtsgerichtspräsidien die Zweigstellen aushöhlen werden. Das ist schon ein heftiger Vorwurf gegenüber der Richterschaft.“

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