SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern
Stefanie Drese: Verfassungsänderungen sind Ergebnis einer offenen und sachorientierten Diskussion

Der Europa- und Rechtsausschuss des Landtags hat sich heute abschließend mit dem Gesetzentwurf zur Änderung der Landesverfassung beschäftigt. Hierzu erklärt die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion und justizpolitische Sprecherin, Stefanie Drese:

„Alle demokratischen Fraktionen haben sich auf eine gemeinsame Beschlussempfehlung verständigt. Damit kann der Landtag in seiner Juni-Sitzung über die Änderung der Landesverfassung abschließend entscheiden.

Im Mittelpunkt der Änderungsvorschläge zur Landesverfassung stehen Elemente zur Stärkung der direkten Demokratie, die unser repräsentatives Parlamentssystem sinnvoll ergänzen sollen. Die SPD-Fraktion hat sich bereits seit längerer Zeit für einfachere politische Beteiligungsmöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land eingesetzt. Mit der jetzt vorgeschlagenen Absenkung der Beteiligungsquoren für Volksbegehren und Volksentscheide machen wir einen wichtigen Schritt auf diesem Weg.

So ist geplant, die notwendige Mindest-Unterschriftenzahl zur Einleitung eines Volksbegehrens von 120.000 auf 100.000 Wahlberechtigte zu reduzieren. Zusätzlich soll das erforderliche Zustimmungsquorum bei einem Volksentscheid von gegenwärtig einem Drittel auf ein Viertel der Wahlberechtigten abgesenkt werden. Dieses Quorum entspricht zugleich der Regelung für Bürgerentscheide in der Kommunalverfassung, die ein Zustimmungsquorum von 25 % der Stimmberechtigten vorsieht. Damit einhergehend soll wie in allen anderen Bundesländern eine zeitliche Befristung für die freie Unterschriftensammlung für ein Volksbegehren eingeführt werden. Hier haben sich die demokratischen Fraktionen auf eine Frist von fünf Monaten geeinigt.

Die beabsichtigten Verfassungsänderungen sind das Ergebnis einer offenen, sachorientierten und verantwortungsvoll geführten Diskussion. Dafür möchte ich mich bei allen Beteiligten bedanken.“
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