SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern

Zur heutigen Landtagsberatung zum Koalitionsantrag „Mieterrechte stärken – Schonfristzahlung muss auch ordentliche Kündigung von Wohnraum unwirksam werden lassen“ erklärt Rainer Albrecht, Sprecher für Bauen und Wohnen der SPD-Landtagsfraktion:

„Die von uns heute vorgeschlagene Änderung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) mag nur eine kleine juristische Korrektur des Gesetzes anregen, die aber für die Menschen im Land sehr große Wirkung haben wird. Denn bei Mietrückständen soll zukünftig gelten, dass eine Kündigung aufgrund dieser Mietrückstände, egal ob außerordentlich oder ordentlich, unwirksam wird, wenn die Mieter den Zahlungsrückstand innerhalb einer Frist ausgleichen. Bislang gilt diese Regel nur bei der außerordentlichen Kündigung. Durch eine Angleichung der Regelung wird für viele Mieterinnen und Mieter so mehr Sicherheit geschaffen, ihre Wohnung nicht zu verlieren.

Wir befinden uns in einer für sehr viele Menschen schwierigen Zeit. Die hohen Energiekosten und die auch sonst steigenden Lebenshaltungskosten belasten gerade kleine und mittlere Einkommen besonders stark. Deshalb sind die gezielten Unterstützungsmaßnahmen der Entlastungspakete des Bundes so wichtig, zum Beispiel der Strompreisdeckel, den wir so schnell wie möglich benötigen. Und deshalb ist es auch notwendig, auf dem Mietmarkt für mehr Schutz zu sorgen.

Mit Blick auf das Land bin ich froh, dass die norddeutsche Wohnungswirtschaft sich in erfreulich hohem Maße ihrer sozialen Verantwortung bewusst ist. Es zeigt sich gerade in der Krise, dass insbesondere kommunale und genossenschaftliche Wohnungsunternehmen ein Garant für gutes und bezahlbares Wohnen sind. Wohnen darf man nicht einfach dem freien Markt überlassen.“

Themen: #Wohnen
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