Ab 24. April 2023 tritt die neue Wohnraummodernisierungsrichtlinie des Landes in Kraft. Zusammen mit dem Landes-Sonderprogramm für die Instandsetzung von Wohnraum für benachteiligte Haushalte über 3 Millionen Euro, das am Wochenende bekannt gegeben worden war, bekräftigt diese die Bedeutung,
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