Nils Saemann: Gegenwärtige Situation ist den vielen ehrenamtlichen Fischereiaufsehern nicht zuzumuten
Der Landtag debattierte heute in Erster Lesung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aufgabenzuordnungsgesetzes und des Landesfischereigesetzes. Zum Thema Fischereiaufsicht erklärt der fischereipolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Nils Saemann:
„Die Entscheidung, mit dem Aufgabenzuordnungsgesetz die Fischereiaufsicht auf die Landkreise und kreisfreien Städte zu übertragen, hat bei allen davon Betroffenen zu intensiven Diskussionen geführt. So fühlten sich die Fischer und Angler beim bisherigen Aufgabenträger, dem Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) gut aufgehoben, während die Landkreise und kreisfreien Städte feststellten, dass sie diese Aufgaben nicht mit der gleichen Effizienz wie das LALFF wahrnehmen können.
Alle zwischenzeitlich diskutierten Modelle, die Aufgabenwahrnehmung trotz Aufgabenzuordnungsgesetz beim LALFF zu belassen, wären nur die zweitbeste Lösung gewesen. So hätten z. B. entsprechende Verwaltungsvereinbahrungen neben rechtlichen Problemen zu mehr statt zu weniger Bürokratie geführt. Die gegenwärtige Situation ist insbesondere den vielen ehrenamtlichen Fischereiaufsehern nicht zuzumuten, die gewissermaßen in der Luft hängen.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf, der auch eine Änderung des Landesfischereigesetzes zur Folge hat, tragen die Koalitionsfraktionen der Realität Rechnung und wollen, dass die Durchführung der Fischereiaufsicht und die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für das Errichten von Vorrichtungen in Binnengewässern sowie bei Fischaufstiegshilfen künftig wieder vom LALLF als obere Landesbehörde wahrgenommen werden sollen.“