Heute hat der Landtag das neue Landeshochschulgesetz in zweiter Lesung beschlossen. Das Gesetz soll die Studienbedingungen verbessern und die Hochschulen insgesamt attraktiver für Studierende und Forschende machen. Der wissenschaftspolitische Sprecher, Dirk Stamer, begrüßt die Novelle ausdrücklich:
„Wir wollen die klügsten Köpfe in MV. Dafür braucht es gute Bedingungen an allen Hochschulen. Mit dem neuen Landeshochschulgesetz erhöhen wir die Attraktivität unserer Hochschulen grundlegend.“
Attraktive Hochschulen angewandter Wissenschaft
Der Wissenschaftspolitiker lobt die zentralen Verbesserungen. So sieht das Gesetz vor, den Fachhochschulen in Neubrandenburg, Stralsund und Wismar künftig als Hochschulen angewandter Wissenschaften zu bezeichnen. Zusätzlich wird auch die Möglichkeit geschaffen, in gesonderten Fachbereichen Promotionen an den drei Hochschulen zu erhalten.
„Was auf den ersten Blick wie eine Formalie wirkt, ist in Wahrheit eine ganz wichtige Entscheidung. Wenn wir die klügsten Köpfe nach Stralsund, Wismar und Neubrandenburg locken wollen, brauchen sie nicht nur gute Standortbedingungen, sondern auch echte Zukunftsperspektiven. Studierende überlegen es sich dreimal, ob sie an eine Fachhochschule gehen soll, bei der er sie keine realistische Chance auf eine Promotion haben. Oder sie wechseln an Hochschulen außerhalb von MV. Das wollen wir mit dieses Maßnahmen verhindern“, sagt der Wissenschaftspolitiker.
Bessere Bedingungen für Studierende
Zudem wird es Verbesserungen für all jene Studierende geben, die durch familiäre Verpflichtungen parallel zum Studium zusätzlich belastet sind. So können beispielsweise Studierende, die ihre Angehörigen pflegen oder sich um ihre Kinder kümmern müssen, die Chance bekommen, einen sogenannten Nachteilsausgleich zu beantragen. Dieser kann insbesondere Abweichungen im Hinblick auf die Ableistung von Prüfungen, die Benutzung von Hilfsmitteln oder -personen sowie von Fristen zur Ablegung von Prüfungen vorsehen. „Wir machen das Studium damit deutlich familienfreundlicher. Wer sich um seine Familie kümmert, hat dafür Respekt verdient und sollte dadurch keine Nachteile im Studium haben", sagt Stamer.
Zudem haben die Koalitionsfraktionen einen Vorschlag aus der öffentlichen Anhörung aufgegriffen, die im Wissenschaftsausschuss unterbreitet wurde. So soll für Spezialfälle, in den Studierenden Freiversuche für Prüfungen zustehen, von den Unis gewährt werden können. Hier hatte es bislang in besonderen Fällen gesetzliche Hürden gegeben.
„Die Anhörung im Ausschuss war extrem konstruktiv. Dieser Vorschlag wurde von den Experten gemacht, jetzt greifen wir ihn auf. Damit erhalten die Unis mehr Autonomie und die betroffenen Studierenden bessere Bedingungen.
Open Access und modernes Datenmanagement stärken die Forschung
Eine weitere positive Änderung betrifft den freien Zugang zu Forschungsdaten. Die erarbeitete Open-Access-Strategie wird nun Gesetz verankert.
„Open-Access ist kein Nice to have. Der freie Zugang zu Forschungsdaten und Fachartikeln ist sowohl für Studierende als auch für Forschende von immenser Bedeutung. Wichtige Forschungsdaten und Erkenntnisse sollten ausgetauscht werden und nicht hinter Pay-Walls versteckt werden. Dass wir hier nun als Land klar vorangehen, ist ein wichtiges Signal.“
Gleichzeitig soll auch das Forschungsdatenmanagement verankert werden. Die Digitalisierung und die effektive Nutzung von Forschungsdaten sind Schlüssel für mehr Innovationen. Es darf nicht sein, dass Forscher sich viel mehr damit beschäftigen, Datensätze zu vereinheitlichen und zu verschicken. Forscher sollten vor allem eines tun können: forschen. Ein gutes Forschungsdatenmanagement sorgt für deutlich mehr Effizienz in der Wissenschaft“, sagt Stamer abschließend.
