SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern

Nachdem die MV-Koalition sich erst kürzlich dafür eingesetzt hat, der Polizei bei der Aufklärung von Straftaten mit sexueller Gewalt mehr Ermittlungsbefugnisse einzuräumen und ein neues Jugendschutzgesetz vorgelegt hat, folgt nun das neue Sicherheits- und Ordnungsgesetz (SOG M-V), das für mehr Sicherheit sorgen soll und den Opferschutz substantiell stärkt. Das Gesetz wurde heute in erster Lesung im Landtag beraten.

Schneller helfen durch Standortlokalisierung

Eine Änderung betrifft die sogenannte Standortlokalisierung.

„Im Einsatz zählt oft jede Sekunde. Je schneller die Polizistinnen und Polizisten am Einsatzort sein können, desto besser. Deswegen ist es richtig, dass wir nun die Standortlokalisierung bei Notrufen ermöglicht. Wer die 110 ruft, aber seinen Standort nicht kennt, soll künftig trotzdem schnell Hilfe erhalten“, erklärt der blaulichtpolitische Sprecher Ralf Mucha. Die Polizei darf künftig automatisch Standortdaten abfragen. Außerdem kann die Ortung von vermissten, hilflosen oder suizidgefährdeten Personen künftig unmittelbar durch die Polizei angeordnet werden – ohne Zeitverlust durch richterliche Zustimmung. „Wir reden hier über Fälle, in denen es um Leben und Tod geht und es auf jede Minute ankommt. Die Polizei muss die Möglichkeit haben, so schnell es geht zu handeln. Genau dafür sorgen wir nun“, so Mucha.

Häusliche Gewalt: Schutzlücke wird geschlossen

Neu ist auch die Einführung elektronischer Fußfesseln für gefährliche Täterinnen und Täter, damit die Polizei sofort erkennt, wenn sich diese dem Opfer nähern. Tegtmeier: „Die elektronische Fußfessel ist ein wichtiges Werkzeug, um Wiederholungstaten zu verhindern und vor allem die Opfer häuslicher Gewalt effektiver zu schützen“, sagt die innenpolitische Sprecherin, Martina Tegtmeier.

Außerdem wird mit dem SOG des Weiteren die Zusammenarbeit zwischen der Polizei und den Opferberatungsstellen gestärkt.

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