SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern
Stefanie Drese: Zeitpunkt sorgt selbst bei Unterstützern des Volksbegehrens für Verwunderung

Zur heutigen Landtagsdebatte über die Gerichtsstrukturreform erklärt die justizpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Stefanie Drese:

„Über ein Jahr nach dem Landtagsbeschluss zur Reform der Gerichtsstrukturen in unserem Land legen die Oppositionsfraktionen einen eigenen Gesetzentwurf vor. Das hat selbst bei den Unterstützern des Volksbegehrens zur Verwunderung geführt. Denn allein dieser zeitliche Verzug offenbart, dass es Linksfraktion und Bündnisgrünen nicht um die Sache geht, sondern um eine politische Schauveranstaltung mit dem das Thema Gerichtsstrukturreform am Köcheln gehalten werden soll.

Die Umsetzung der Reform verläuft nach einjährigem Vorlauf planmäßig und nach Recht und Gesetz. So ist auch die zeitliche Staffelung der Umsetzungsschritte an den Gerichten seit langem bekannt. Der Vorwurf der Opposition, das Volksbegehren durch die Schaffung vollendeter Tatsachen zu unterlaufen, greift also ins Leere.

In unserer Landesverfassung ist das Verfahren eines Volksbegehrens klar geregelt. Wenn mindestens 120.000 gültige Unterschriften vorliegen, wird sich der Landtag damit befassen. An diese Regelungen wird sich die Koalition selbstverständlich halten. Bis dahin ist die Landesregierung verpflichtet, den Beschluss des Gesetzgebers umzusetzen."

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