Der Landtag heute eine Novelle des Schulgesetzes für Mecklenburg-Vorpommern beschlossen.
Mit dieser Novelle wird der Koalitionsvertrag von SPD und CDU in einem wichtigen Punkt umgesetzt, in dem der Beförderungsanspruch von Schülerinnen und Schülern in den beiden kreisfreien Städten Schwerin und Rostock geregelt wird. Der bildungspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Andreas Butzki stellt dazu klar:
„Die Schülerbeförderung ist in den meisten Landkreisen sehr gut organisiert. Es ist eine logistische Meisterleistung. 80 bis 85% der Schülerinnen und Schüler sind mit der Schülerbeförderung zufrieden. Probleme gibt es bei den Schulen in freier Trägerschaft und beim Transport zur örtlich nicht zuständigen Schule. Um die Einführung eines landesweiten Schülertickets geht es in dieser Debatte nicht.“
Mit der Novelle werde weiterhin geregelt, dass Schülersprecherinnen und Schülersprecher zukünftig per Urwahl bestimmt werden können. Eine Pflicht dazu bestehe aber nicht. Die Schüler und Schülerinnen hätten damit die volle Wahlfreiheit, wie sie ihre Vertretung bestimmen wollen, so Butzki abschließend.
Schulgesetznovelle regelt die Schülerbeförderung in den kreisfreien Städten
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