Wirksamer Schutz vor unfairen Kündigungsbedingungen für Verbraucherinnen und Verbraucher bei Vertragsabschlüssen – dafür hatte nicht zuletzt auch die SPD 2022 im Bund gesorgt. Doch jüngste branchenübergreifende Umfragen haben gezeigt, dass sich nicht alle Unternehmen an diese Regelungen halten. Michel Schiefler, Sprecher für Verbraucherschutz der SPD-Landtagsfraktion unterstützt die Bemühungen:
„Ich bin besorgt über die Missachtung der Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Gesetze sind keine unverbindlichen Handlungsempfehlungen, sondern für alle Unternehmen die Maßgabe ihres Handelns. Schwarze Schafe, die diese Regeln missachten, gehören im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher, aber auch im Interesse der Unternehmen, die sich an geltendes Recht und Gesetz halten, bestraft. Das unterstreicht die Notwendigkeit einer kontinuierlichen Kontrolle zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher und dient am Ende der Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen für alle Unternehmen.“
Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Robert Northoff, ergänzt:
„Wir wünschen uns eine vollständige Regeltreue aller Unternehmen und werden eng mit den Verbraucherschutzverbänden zusammenarbeiten, um die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher in Mecklenburg-Vorpommern zu wahren.“
Zum Hintergrund:
Die seit dem 1. März 2022 geltende gesetzliche Regelung schützt die Verbraucherinnen und Verbraucher in Mecklenburg-Vorpommern vor unfairen Kündigungsbedingungen in AGBs bei Dauerschuldverhältnissen. Die Reform zielt darauf ab, die Vertragsfreiheit der Verbraucher zu stärken und den administrativen Aufwand für Unternehmen zu minimieren. Eine bundesweit erfolgte Analyse von über 800 Webseiten ergab, dass 14 Prozent der Unternehmen die neuen Regelungen noch nicht umgesetzt haben. Trotz der vergleichsweisen einfachen Anforderung hielten sich einige Anbieter nicht an die gesetzlichen Vorgaben, so dass bei 116 der überprüften Seiten insgesamt 167 Verstöße festgestellt wurden.
Die Verbraucherzentrale MV setzt sich im Interesse aller Verbraucherinnen und Verbraucher gemeinsam mit weiteren Verbraucherverbänden für die Einhaltung der seit 2022 geltenden Neuregelung ein. Konkret geht es darum, dass auch noch Unternehmen in MV in ihren AGBs bei Dauerschuldverhältnissen die Kündigungsfristen zugunsten der Verbraucherinnen und Verbraucher entsprechend anpassen müssen. Dauerschuldverhältnisse sind charakterisiert durch regelmäßige, wiederkehrende Leistungen, auf Seiten der Verbraucherinnen und Verbraucher typischerweise in Form von monatlichen Zahlungen.