Die SPD-Fraktion begrüßt die Änderung des Dauergrünlanderhaltungsgesetzes in Mecklenburg-Vorpommern. Mit der Novelle wird eine Regelung abgeschafft, die Landwirtinnen und Landwirte bislang verpflichtet hat, Grünlandflächen nach fünf Jahren umzupflügen, nur um den Ackerstatus zu erhalten.
„Das war bürokratisch und oft ökologisch widersinnig. Jetzt schaffen wir Entlastung und Planungssicherheit für die Landwirtschaft und auch der Naturschutz kann davon profitieren“, sagt Dr. Sylva Rahm-Präger, Sprecherin für Landwirtschaftspolitik der SPD-Fraktion.
Künftig behalten Grünlandflächen ihren Ackerstatus auch dann, wenn sie nach fünf Jahren nicht umgepflügt und weiterhin als Grünland genutzt werden.
„Mit dieser Gesetzesänderung entlasten wir unsere Landwirte und schaffen Klarheit für die Errichtung von Freiflächen PV-Anlagen auf Ackerflächen.“