SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern
Martina Tegtmeier: Ein verfassungskonformes Parité-Gesetz stärkt den Landtag und die Gleichstellung von Frauen

Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat heute in seiner Grundsatzentscheidung das Thüringer Paritätsgesetz gekippt. Die Entscheidung fiel mit drei Gegenstimmen. Parteien in Thüringen waren danach verpflichtet, ihre zukünftigen Landeslisten zur Hälfte mit Frauen zu besetzen.

Martina Tegtmeier, gleichstellungspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, bedauert das Urteil außerordentlich: „Die Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichtshofes mag rechtskonform sein; über die bis jetzt bekannten Auszüge aus der Urteilsbegründung kann man jedoch nur den Kopf schütteln. Diese zeugen neben anderen Ungereimtheiten auch von einem sehr rückschrittlichen Gesellschaftsbild.

Fakt ist, dass viel zu wenig Frauen in den Landesparlamenten vertreten sind. Bei uns in Mecklenburg-Vorpommern sind nur 18 der 71 Abgeordneten weiblich. Unser Ziel ist es, dass sich der Frauenanteil in der Bevölkerung auch in den Landtagen widerspiegelt – und das kann nur eine paritätische Besetzung der Parlamente bedeuten.

Wir brauchen Parität. Es hat sich als falsch erwiesen, dass Männer wissen, was Frauen brauchen bzw. wie sich politische Entscheidungen auf Frauen auswirken. Frauen stellen die Hälfte der Bevölkerung und können ihre Interessen selbst am besten vertreten.“
  • Sprecherin für Innen- und Kommunalpolitik
  • Innenausschuss