SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern

Zum 1. Januar 2023 trat das modernisierte und neu strukturierte Vormundschafts- und Betreuungsrecht in Kraft. Damit werden im Wesentlichen das Selbstbestimmungsrecht und die Autonomie der unterstützungsbedürftigen Menschen gestärkt und die Qualität der rechtlichen Betreuungen verbessert. Bis zum Jahr 2021 wurden die anerkannten Betreuungsvereine in Mecklenburg-Vorpommern durch Landesmittel in Höhe von 150.000 Euro jährlich gefördert. 2022 erhielten sie 200.000 Euro. Christine Klingohr, sozialpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, erklärte dazu:

„Aufgrund zusätzlicher Aufgaben ab 2023 war klar, dass wir den Betreuungsvereinen mehr Geld zur Verfügung stellen möchten. Hierzu haben im Dezember 2022 auch einen entsprechenden Landtagsbeschluss gefasst, um auf die neuen Bedarfe der Betreuungsvereine reagieren zu können.

Damit die Vereine in der Zwischenzeit ihren Betrieb finanzieren können, wurden die regulär vorgesehen Mittel vorzeitig ausgeschüttet. In der ersten Hälfte des Jahres 2023 haben die Betreuungsvereine bereits so viel Geld zur Verfügung gestellt bekommen, wie im ganzen Vorjahr. Die Erhebung des tatsächlichen Finanzbedarfes der einzelnen Betreuungsvereine ist in Arbeit. Daran geknüpft sind 480.000 Euro weitere Landesmittel allein in diesem Jahr, mit denen wir die wichtige Arbeit der Betreuungsvereine solide und bedarfsgerecht finanzieren werden. Auch für Übergangslösungen oder kurzfristige Zwischenfinanzierungen wurden Absprachen mit den Betreuungsvereinen getroffen.“

  • stellv. Fraktionsvorsitzende
  • Sprecherin für Senioren-, Sozialpolitik und Gesundheitspolitik
  • Finanzausschuss, Sozialausschuss