Der Landtag hat heute auf Antrag der Koalitionsfraktionen einen besseren Schutz für Stalkingopfer eingefordert. Dazu erklärt die justizpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Stefanie Drese:
„Stalker beeinträchtigen das Leben ihrer Opfer in beträchtlicher Weise. Sie lauern den Opfern zuhause oder am Arbeitsplatz auf, und versuchen sie einzuschüchtern. Hinzu kommen zunehmend Belästigungen oder Verunglimpfungen über das Internet und die Sozialen Medien.
Die derzeitige strafrechtliche Regelung zum Stalking wird den groben Eingriff in die Privatsphäre des Opfers jedoch häufig nicht gerecht. Denn der Straftatbestand knüpft bisher nicht an die Handlung des Täters an, sondern stellt auf die Person des Opfers ab. Ein Stalking-Opfer, das sich äußerlich nichts anmerken lässt, wird hierdurch im Regelfall strafrechtlich nicht geschützt. Diese Anknüpfung der Strafbarkeit an die individuelle, psychische Belastbarkeit des Opfers ist nicht hinnehmbar. Ein konsequenter Opferschutz kann nur erreicht werden, wenn den Gerichten die notwendigen Sanktionsmöglichkeiten zur Verfügung stehen.
Deshalb ist der heutige Landtagsbeschluss ein wichtiger Schritt, um die strafrechtlichen Regelungen zum Stalking von einem sogenannten Erfolgsdelikt zu einem Eignungsdelikt umzugestalten. Eine Bestrafung des Täters muss zukünftig bereits erfolgen können, wenn das Stalking geeignet ist, eine Beeinträchtigung für das Leben des Opfers herbeizuführen. So darf es künftig z.B. nicht mehr passieren, dass verfolgte Frauen erst wegziehen müssen, damit etwas passiert."