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Kunstwerke in Galerien und Museen bleiben vielen Menschen in der Regel verborgen. Mit Kunst am Bau kann man hingegen nicht nur neue Betrachter gewinnen, sondern auch ansonsten eher funktionale Gebäude aufwerten und Künstlern mit interessanten Aufträgen die Möglichkeit geben, von ihren Fähigkeiten zu leben. Wie man dieses Prinzip noch erweitern kann, darüber wurde heute außerordentlich konstruktiv im Landtag debattiert.

 

Mit Ihrem Antrag -„Kunst am Bau" als Ausdrucksmerkmal der Baukultur in M-V stärken- (Drs-Nr. 6/2618) haben die Koalitionsfraktionen auf Initiative der SPD der Landeregierung einen Prüfauftrag zur Ausweitung der Richtlinie „Kunst am Bau" auf alle von Land geförderten Bauvorhaben erteilt. Zudem wird eine Empfehlung an die Kommunen ausgesprochen, die Richtlinie ebenfalls anzuwenden. Im Detail soll mit dem Antrag geprüft werden, ob im Rahmen der finanziellen Förderung eine Auflage erteilt werden kann, dass 1 % der Fördersumme für Kunst am Bau verwendet wird. Eine Ausweitung auf private und kommunale Bauvorhaben hätte neben einer besseren Kulturförderung vor allem auch positive Auswirkung für den Öffentlichen Raum als Kulturerlebnisstätte. Der Antrag geht auf eine Empfehlung des Landeskulturrates zurück.

 

Ingulf Donig verwies in seiner Einbringung auf die weit zurückreichende Tradition staatlicher Förderung der Kunst am Bau in Deutschland. Schon die Weimarer Republik habe sich in ihrer Verfassung 1919 zum Ziel gesetzt, Kunst am Bau zu fördern. Am 25. Januar 1950 beschloss der Deutsche Bundestag "bei allen Bauaufträgen ein Prozent der Bauauftragssumme für Werke der Bildenden Künstler vorzusehen ". Die Kunst am Bau der letzten 64 Jahre sei inzwischen nicht nur in den Regierungs- und Parlamentsgebäuden, sondern ebenso in Forschungsinstituten, Ämtern, Kasernen und Autobahnraststätten zu finden. Doch nicht nur der Bund fördere Kunst am Bau, sondern auch die Bundesländer und Kommunen. Zudem gebe es ein privates Engagement von Unternehmen. Seit 1991 werde die Förderung in den Richtlinien für den Landesbau sowie den Städtebauförderrichtlinien Mecklenburg-Vorpommerns geregelt. Anders als der Bund fördere das Land mit der Städtebauförderrichtlinie bis zu fünf Prozent, maximal 50000 Euro der anrechenbaren zuwendungsfähigen Kosten. Kunst am Bau und Architektur sind laut Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung öffentliche Kunst. Sie sind allgemein öffentlich zugänglich und dauerhaft präsent. Sie sind Ausdruck des kulturellen Selbstverständnisses und Spiegel der Schöpfungsgabe eines Landes und damit eine Visitenkarte. Donig bedankte sich am Schluss der Einbringung ausdrücklich beim Landeskulturrat, der durch seine Empfehlungen den heutigen Antrag initiierte.

Agrarminister Dr. Till Backhaus, der die Rede der abwesenden Finanzministerin Heike Polzin vortrug, sprach ebenfalls von einer guten Tradition von Kunst am Bau. 230.000 Euro seien allein in den letzten drei Jahren dafür ausgegeben worden, unter anderem für Skulpturen am Gebäude der Universität Rostock. Kunst am Bau sei dabei nicht nur Liebhaberei, sondern auch handfeste Förderung von Künstlern. Im Idealfall sei dabei übrigens Bauaufgabe und künstlerische Idee aus einem Guss. Auch im Namen der Finanzministerin dankte Backhaus dem Kulturrat für wichtige Empfehlungen und sicherte den zuständigen Ministerien die Unterstützung Heike Polzins zu.

Torsten Koplin (DIE LINKE) dankte zunächst ebenfalls dem Chef des Landeskulturrates, Dr. Klaus-Michael Körner, er habe sogar die Ehre gehabt, einen Brief zur Initiative als Bote zu überbringen. Körner sei es auch gewesen, der zunächst für einen interfraktionellen Antrag geworben habe. Leider sei die CDU dann kurz vor Antragsschluss von einem gemeinsamen Antrag zurückgetreten. Zur Sache begrüßte es auch Koplin, Kunst durch Kunst am Bau auch im öffentlichen Raum zu präsentieren. Inzwischen gebe es diesbezüglich auch einen ansehnlichen Bestand zeitgenössischer Kunst - sozusagen als baupolitische Visitenkarte. Allerdings stelle sich neben neuen Projekten auch die Frage nach dem Erhalt bestehender Werke, dem baukulturellen Erbe der DDR und die Anwendung auch auf private Bauten, z.B. durch eine freiwillige Verpflichtung. Der Antrag sei für die LINKE ansonsten Herzenssache und erhalte deshalb die Unterstützung seiner Fraktion.

Wolfgang Waldmüller (CDU) fasste sich kurz und reagierte auch nicht auf die Vorwürfe der LINKEN über das Abspringen seiner Fraktion vom gemeinsamen Antrag aller Demokraten. Vielmehr verwies er auf die Verankerung der Baukultur im Wahlprogramm seiner Partei aber auch im Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU. Insofern werde man den von der SPD initiierten Antrag mittragen.

Ulrike Berger (Bündnis90/GRÜNE) kritisierte, dass der Antrag die Landesregierung nur zur Anwendung einer ohnehin bestehende Richtlinie auffordere und fragte, ob man etwa Furcht habe, dass sich die Landesregierung nicht an die eigenen Vorgaben halte. Zudem würden die GRÜNEN den Status Quo nicht so rosig sehen, wie die Vorredner. Eine aktuelle Studie des Bundesverkehrsministeriums belege demnach, dass in Mecklenburg-Vorpommern die vergleichsweise geringsten Beträge für Kunst am Bau ausgegeben würden. Die Ausweitung der Richtlinien auf Kommunen hielten die GRÜNEN im Übrigen für nicht stringent: Wer diese einerseits unterfinanziere, könne nicht andererseits auffordern mehr Geld zu investieren. Auch vermisse ihre Fraktion Hinweise auf Mittel für die Instandhaltung bestehender Kunstobjekte in öffentlichen Raum. Das Ziel des Antrages werde aber grundsätzlich geteilt, auch wenn sie sich abschließend die Frage stelle - warum Agrarminister Backhaus und nicht der deutlich mehr zuständige Kultusminister Brodkorb die Rede der Finanzministerin vorgetragen habe.

Am Ende der Debatte ging SPD-Kulturexoerte Ingulf Donig noch einmal auf die Vorredner ein. Bezüglich des nicht zustandegekommenen interfraktionellen Antrages nannte er die Wege der Demokratie vielfältig und manchmal unergründlich. Zur Kritik der GRÜNEN sagte er, dass die Regierung nicht nur zur Umsetzung, sondern auch zur Erweiterung der Richtlinie aufgefordert werde. Die Kritik mangelnder Bürgerbeteiligung sei ebenfalls nicht zutreffend, gerade erst gebe es in Triebsees ein Verfahren, bei dem die Bürger an der Wahlurne entscheiden könne, welches von drei Objekten in ihrer Stadt umgesetzt werde. Die ebenfalls kritisierte Empfehlung an die Kommunen, werde nicht nur zu einer künstlerischen Aufwertung des öffentlichen Raumes führen, sondern es würden sich zwischen Wirtschaft und Kunstschaffenden völlig neue Kontakte entwickeln, die zu Kooperationen über den geförderten Bau hinaus führen könnten. Dies könne dann für alle Beteiligten eine Bereicherung sein.

Dem Antrag stimmten am Ende der Debatte alle demokratischen Fraktionen zu.