Der Landtag hat heute in erster Lesung über die Änderung des Kommunalabgabengesetzes debattiert. Dabei ging es um die Einführung von degressiven gewichtsbezogenen Müllgebühren. Eine degressive Staffelung ist bisher unzulässig. Dazu erklärt Martina Tegtmeier, innen- und kommunalpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag:
„Mit der angestrebten Änderung des Kommunalabgabengesetzes wollen wir die Kreise und kreisfreien Städte dabei unterstützen, die Nichtigkeit ihrer Abfallgebührensatzungen zu verhindern. Das ist notwendig aufgrund des Urteils des Oberverwaltungsgerichts vom 26. Oktober 2021 (3 K 441/16). Das stellte fest, dass das Landesrecht eine degressive Staffelung von Abfallgebühren nicht zulässt. Der Landkreistag bat die Landesregierung daraufhin um Abhilfe. Dem kommen wir mit dem heute eingebrachten Gesetzentwurf nach und sorgen für Rechtssicherheit.
Die Änderung ermöglicht öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern dann auch abnehmend gestaffelte Abfallgebühren zu erheben, wenn bei zunehmender Leistungsmenge nachweislich eine Kostenabnahme eintritt. Das heißt, sie können die Gebühren grundsätzlich linear staffeln oder darüber hinaus progressiv und nach der Änderung auch degressiv.
Die Gebührenprogression ist von einer Anreizwirkung zur Abfallvermeidung geprägt. Die Gebührendegression zielt dagegen auf die genaue Kostenzuordnung ab, die bei zunehmenden Abfallmengen zu abnehmenden Kosten führt.
Wenn die CDU jetzt bemängelt, dass wir erst ihren Antrag zu diesem Thema abgelehnt haben, um jetzt selbst die Gesetzesänderung einzubringen, dann können wir nur sagen: Sie hatte keinen Gesetzentwurf eingebracht, sondern die Landesregierung aufgefordert, das zu tun. Abgelehnt wurde ihr Antrag jedoch in erster Linie, weil die Landesregierung und die Koalitionsfraktionen zu dem Zeitpunkt bereits bei der Abstimmung waren und noch nicht klar war, ob die Regelung im Abfallwirtschaftsgesetz oder im Kommunalabgabengesetz erfolgen soll."
09. November 2022
Änderung schafft Rechtssicherheit bei Satzungen für Müllgebühren.
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