SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern
Der Landtag hat heute das Gesetz über die allgemeine Beeidigung von Übersetzenden sowie zur Änderung des Landesjustizkostengesetzes beschlossen. Dazu erklärt Robert Northoff, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag Mecklenburg-Vorpommern: 
„Dolmetschende und Übersetzende sind für manche Gerichtsverhandlungen und Verwaltungsverfahren unverzichtbar, etwa wenn nicht Muttersprachler*innen betroffen sind. Damit auch in Zukunft Verhandlungen mit Menschen, die unsere Sprache nicht so gut verstehen, gut und fair für alle Beteiligten ablaufen können, sorgen wir als Land für die erforderlichen einheitlichen Qualitätsstandstandards. Dazu haben wir gesetzlich verankert, dass auch Übersetzende alle fünf Jahre überprüft werden. Die Vergütung der damit anfallenden Kosten wird im Landesjustizkostengesetz geregelt.

Auf Antrag der Koalitionsfraktionen haben wir auch geklärt, dass keine Kosten für die Einsicht in das Schuldnerverzeichnis entstehen, wenn die Einsicht für eine ehrenamtliche Betreuung benötigt wird. Damit wollen wir das Ehrenamt weiter fördern und nicht durch Mehrkosten belasten.

Was die Kritik an der geschlechtergerechten Sprache betrifft, ist darauf hinzuweisen: Sprache ist eben nicht nur eine Anhäufung von grammatikalischen Regeln, sondern auch ein Indiz für gesellschaftliche Strukturen. Und eine Sprache, die nur Männer erwähnt, zeigt diese Machtstrukturen, sie ist eben nicht geschlechtergerecht. Für unser Land gilt darüber hinaus, dass wir uns dazu durch das Landesgleichstellunggesetz und weitere Richtlinien und Leitfäden dazu bekannt haben.“
  • Sprecher für Rechtspolitik, G 10
  • Sozialausschuss und Rechtsausschuss