Heute wurde das neue Juristenausbildungsgesetz in zweiter Lesung im Landtag beraten und anschließend beschlossen. Dieses Gesetz soll Studierenden, die die Erste Juristische Prüfung nur hinsichtlich der universitären Schwerpunktprüfung, nicht aber hinsichtlich der staatlichen Pflichtfachprüfung bestehen, eine neue Perspektive eröffnen.
Dazu erklärt Robert Northoff, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion:
„Wer jahrelang erfolgreich und fleißig Jura studiert hat und am Ende die Erste Juristische Prüfung nicht besteht, darf nicht vor dem Nichts stehen. Immer wieder berichten Betroffene von anschließender Arbeitslosigkeit und auch Depressionen, das wollen wir verhindern. Wir haben im Ausschuss sehr positives Feedback von den Sachverständigen bekommen und haben nun das neue Gesetz im Landtag beschlossen.“
Mit dem Gesetz wird dafür gesorgt, dass Jurastudierende, die sich jahrelang durch das Studium kämpfen, einen integrierten Bachelor-Abschluss erhalten können. Mit einem gemeinsamen Änderungsantrag von SPD, Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und der Gruppe der FDP haben wir zudem dafür gesorgt, dass dieser Abschluss rückwirkend bis Ende 2017 – statt wie im ursprünglichen Gesetzentwurf erst ab Ende 2019 – verliehen werden kann, was für bislang ohne Abschluss gebliebene ehemalige Studierende einen spürbaren Unterschied macht. Mit diesem Bachelor-Abschluss wird die Möglichkeit geschaffen, in Verwaltung, Wirtschaft oder auch in Kanzleien juristisch zu arbeiten. Zudem wird es ermöglicht, das Studium in einem sich anschließenden Masterstudiengang fortzusetzen.
Ein weiterer Aspekt des Gesetzes ist die Digitalisierung im Landesjustizprüfungsamt. „Die Digitalisierung der Verwaltung wird von der MV-Koalition Schritt für Schritt vorangetrieben. Die Einführung von E-Akten im Justizprüfungsamt ist ein weiterer Baustein, die Verwaltung des Landes zu modernisieren“, so Northoff.
