Heute fand die abschließende Beratung des Rechtausschuss zum neuen Juristenausbildungsgesetz statt. Dieses Gesetz soll Studierenden, die die Erste Juristische Prüfung nur hinsichtlich der universitären Schwerpunktprüfung, nicht aber hinsichtlich der staatlichen Pflichtfachprüfung bestehen, eine neue Perspektive eröffnen.
Das Gesetz fand im Rahmen der öffentlichen Anhörung unter den Sachverständigen große Zustimmung und ist nun zur Diskussion und Abstimmung an den Landtag für die abschließende 2. Lesung weitergeben worden.
Dazu erklärt Robert Northoff, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, der die heutige Sitzung geleitet hat: „Wer jahrelang erfolgreich und fleißig Jura studiert hat und am Ende die Erste Juristische Prüfung nicht besteht, darf nicht vor dem Nichts stehen. Immer wieder berichten Betroffene von anschließender Arbeitslosigkeit und auch Depression, das wollen wir verhindern. Ich freue mich, das neue Gesetz in den Landtag weiterzugeben und bedanke mich für die gute Zusammenarbeit im Ausschuss.“
Mit dem Gesetz wird dafür gesorgt, dass Jurastudierende, die sich jahrelang durch das Studium kämpfen, einen Bachelor-Abschluss erhalten können. Mit diesem Bachelor-Abschluss wird die Möglichkeit geschaffen, in Verwaltung, Wirtschaft oder auch in Kanzleien juristisch zu arbeiten. Zudem wird es ermöglicht, das Studium in einem sich anschließenden Masterstudiengang fortzusetzen.
Ein weiterer Aspekt des Gesetzes ist die Digitalisierung im Landesjustizprüfungsamt. „Die Digitalisierung der Verwaltung wird von der MV-Koalition Schritt für Schritt vorangetrieben. Die Einführung von E-Akten im Justizprüfungsamt ist ein weiterer Baustein, die Verwaltung des Landes zu modernisieren“, so Northoff.
