Mit einer Gesetzesänderung im Baurecht des Landes werden die Koalitionsfraktionen für klare und einheitliche Regeln beim Ausbau der Windenergie sorgen. Heute hat die erste Lesung des Gesetzes stattgefunden. Künftig sollen danach neue Windkraftanlagen im Außenbereich, auch beim sogenannten Repowering, nur noch dann errichtet werden dürfen, wenn sie mindestens 1.000 Meter Abstand zu geschlossenen Siedlungen und 800 Meter zu Splittersiedlungen einhalten. Bislang galten diese Mindestabstände nur bei der Ausweisung neuer Windvorranggebiete, nicht aber beim Repowering oder in Regionen ohne aktuelle Windeignungsplanung wie derzeit im Regionalen Planungsverband Westmecklenburg.
„Mit dieser Änderung schließen wir eine Lücke, die in der Praxis zu großer Unsicherheit geführt hat, gerade in Regionen ohne gültige Planung. Die neuen Regelungen schaffen Klarheit, sorgen für faire Abstände und stärken so die Akzeptanz der Menschen für den weiteren Ausbau der Windkraft“, erklärt Falko Beitz, energiepolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion.
Die neue Regelung sichert den Mindestabstand zur Wohnbebauung auch dann, wenn keine Regionalplanung zur Windkraftnutzung vorliegt.
„Wir setzen auf Verlässlichkeit für Gemeinden und Investoren. Der Windkraftausbau in Mecklenburg-Vorpommern bleibt ambitioniert, aber er erfolgt nicht gegen, sondern mit den Menschen vor Ort“, betont Beitz.
Die Koalition achtet dabei bewusst darauf, kein neues Gesetz zu schaffen: Die neue Regelung wird über das bestehende Ausführungsgesetz zum Baugesetzbuch umgesetzt. Zielgenaue Ergänzung bestehender Regelungen statt eines eigenen Gesetzes – so wird bürokratischer Aufwand auf das absolut notwendige Minimum beschränkt.