SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern
Heute hat der Landtag die Änderung des Landesausführungsgesetzes zum SGB IX beschlossen. „Wir haben trotz aller derzeitigen Kostenexplosionen alle Menschen in unserem Land im Blick. Das ist wichtig. Darum ist es gut, dass wir heute für Menschen mit Behinderungen eine fundierte gesetzliche Landesregelung zum Bundesteilhabegesetz verabschiedet haben, die mehr Möglichkeiten der Teilhabe und mehr Selbstbestimmung für sie sichert und dass wir diese auch solide gemeinsam als Land mit den Gemeinden finanzieren“, sagte Christine Klingohr, sozialpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag Mecklenburg-Vorpommern. 
„Menschen mit Behinderung haben es im täglichen Leben oftmals schwerer. Wir wollen alles dafür tun, dass auch das Leben der Menschen mit Behinderung, ein gutes Leben im Alltag ist. Dafür sind wir auch in der Politik mitverantwortlich. Deshalb haben wir heute eine wichtige Landesregelung für die Eingliederungshilfe und deren Finanzierung beschlossen. Natürlich wäre manches einfacher gewesen, wenn wir mehr Zeit für die Beratungen gehabt hätten. Innerhalb von zwei Monaten einen solchen Gesetzentwurf zu bearbeiten, ist ein Kraftakt. Enormen Abstimmungsbedarf forderte, die Ergebnisse des Kommunalgipfels kurzfristig ebenfalls noch einzuarbeiten. Als Fazit können wir jedoch sagen: Wir haben viel geschafft und ein Ergebnis, dass sich mit dem jetzt beschlossenen Ausführungsgesetz zum Sozialgesetzbuch IX gut sehen lassen kann. Zusammen haben wir mit der Landesregierung und der Kommunalvertretung fast bis eben viel gute Arbeit geleistet. Allen, die sich konstruktiv in diesen Prozess eingebracht haben, möchte ich an dieser Stelle danken.

Als sehr positiv betrachte ich das grundsätzliche Ziel des Gesetzes. Wir brauchen eine solide Regelung, um einen guten Ausgleich der Mehrbelastung aufgrund der Umsetzung des Bundes-Teilhabe-Gesetzes zu schaffen. Denn das BTHG schafft für die Menschen mit Behinderung mehr Teilhabe und mehr Selbstbestimmung. Hinter diesem Ziel stehen wir voll und ganz. Um das Ziel zu erreichen, müssen die Landkreise und kreisfreien Städte aber auch in der Lage sein, ihre Aufgaben wahrnehmen zu können, insbesondere wenn es um die Eingliederungshilfe geht. Hier setzt das Gesetz an. Es regelt nun das Verfahren zur Bestimmung der trägerbezogenen Jahresnettoauszahlungen und der trägerbezogenen Erstattungsbeträge neu und bestimmt die Abschläge für das laufende Jahr.

Außerdem werden die Mitwirkungspflichten der Träger der Eingliederungshilfe, also der Landkreise und die kreisfreien Städte genauer definiert. Dabei geht es in erster Linie um Datenerhebung und Datenübermittlung. Der Kommunalgipfel zeigte hierfür einen guten Weg auf.

Gemeinsam mit den Eingliederungshilfeträgern werden Finanz- und Sozialministerium ein einheitliches Datenerhebungsverfahren etablieren, um eine bessere Kostenanalyse zu ermöglichen und die Kostenentwicklung genauer zu kalkulieren. Das soll zudem Vorfinanzierungen in den laufenden Haushalten der kommunalen Aufgabenträger reduzieren. Es ist also in aller Interesse, an dieser Stelle Transparenz und Vergleichbarkeit herzustellen. Die gemeinsame Arbeitsgruppe von Land und Kommunen wird bereits zu Beginn 2023 die Arbeit aufnehmen.

Natürlich ist es in strittigen Fragen oftmals nicht leicht, zu einem Kompromiss oder Konsens zu gelangen. Dennoch sollten alle Beteiligten die nun getroffenen Einigungen auch langfristig tragen.

2022 erfolgt nun eine zusätzliche Abschlagszahlung in Höhe von 20 Millionen Euro an die Kommunen. Auch das haben wir mit dem heutigen Gesetz beschlossen.“
  • stellv. Fraktionsvorsitzende
  • Sprecherin für Senioren-, Sozialpolitik und Gesundheitspolitik
  • Finanzausschuss, Sozialausschuss