SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern
Rainer Albrecht: Zusätzlich Förderung des Neubaus und der Modernisierung von Wohnungen fortführen

Der wohnungspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Rainer Albrecht, hat sich heute im Landtag zum Antrag „Wohnen muss bezahlbar bleiben - Mietpreisbremse in Mecklenburg-Vorpommern einführen“ geäußert:

„Für die SPD geht es darum, dass Menschen mit unteren und mittleren Einkommen in den Städten bezahlbare, gute und energiesparende Wohnungen finden. Die SPD hat auf Bundesebenen mit der Einführung der Mietpreisbremse und des Bestellerprinzips für Maklerprovisionen weitreichende Verbesserungen für die Mieterinnen und Mieter erreicht. In Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten hat sich die Mietpreisbremse zum unverzichtbaren Instrument etabliert und entlastet bereits Mieterinnen und Mieter. Nunmehr schaffen wir auch im Land die notwendigen gesetzlichen Rahmenbedingungen, um in Gebieten mit einem sehr angespannten Wohnungsmarkt die Mietpreisbremse durch Rechtsverordnung zeitnah einzuführen.

Die Mietpreisbremse ist aber kein Allerheilmittel. Wichtig ist auch, dass genügend neue Wohnungen gebaut werden. Auf Landesebene sorgt unser Minister Christian Pegel dafür, dass die Wohnraumförderung durch Modernisierung sowie Verbesserung des Wohnungsangebotes für benachteiligte Haushalte mit günstigem Wohnraum fortgeführt werden. Für den Sozialen Wohnungsbau stehen im Doppelhaushalt 2016/17 insgesamt 27 Mio. Euro an direkten Zuschüssen zur Verfügung. Damit können in Ballungszentren mit einem Leerstand unter 4 %, wie Rostock und Greifswald, Wohnungen gebaut werden, die anschließend einer Mietpreisbindung unterliegen.

Gleichzeitig werden wir die derzeitigen Anstrengungen der Bundesregierung dahingehend unterstützen, das Instrument der Mietpreisbremse noch effektiver zu gestalten. Es sind bereits weitere Verbesserungen für Mieterinnen und Mieter geplant. Wir sind jederzeit bereit, eine Verschärfung der Mietpreisbremse in ein zweites Mietrechtsreformpaket zu integrieren. Mit dem zweiten Gesetzespaket sollen Mietspiegel rechtssicher werden. Außerdem sollen eine Kappungsgrenze für Mietsteigerungen bei Modernisierungen und der Wirtschaftlichkeitsgrundsatz eingeführt werden. Wir wollen, dass keine „Pro-Forma-Modernisierungen“ mehr als Vorwand für Mieterhöhungen möglich sind. Nun liegt es an der CDU!“, so Rainer Albrecht abschließend.

Hintergrund: Seit 1. Juni 2015 können die Bundesländer die Mietpreisbremse einführen, um den Anstieg von Mieten in Regionen mit besonders angespannten Wohnungsmärkten zu deckeln. Die Mietpreisbremse bezweckt, dass die Miete bei Wiedervermietung von Bestandswohnungen in gefragten Wohnlagen höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Die Bundesländer legen per Rechtsverordnung fest, in welchen Gebieten es einen angespannten Wohnungsmarkt gibt. Die Länder können für 5 Jahre festlegen, wo die Mietpreisbremse greifen soll. Die Mietpreisbremse wird bereits in 12 Ländern erfolgreich angewendet.
Kontakt
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