Andreas Butzki: Änderungen der Privatschulverordnung durch OVG-Urteil notwendig
Auf Kritik des schulpolitischen Sprechers der SPD-Landtagsfraktion, Andreas Butzki, stößt die heutige Pressekonferenz von Vertretern der Landesarbeitsgemeinschaft freier Schulen in Mecklenburg-Vorpommern. Die dort getroffenen Aussagen zur Änderung der Privatschulverordnung sind nach Ansicht Butzkis nicht haltbar:
„Die Änderungen der Privatschulverordnung durch das Bildungsministerium sind notwendig, da das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald in seinem Urteil vom 23. August 2012 neue Anforderungen über die Höhe der Zahlungen an die Träger der Schulen in freier Trägerschaft und deren Überprüfung gestellt hat. Hintergrund ist der Befund des OVG, dass die zwei klagenden Privatschulen nicht zu wenig, sondern zuviel Geld vom Land erhalten hatten.
So stellte das Urteil des OVG Greifswald unter anderem klar, dass das Land nur die tatsächlichen Personalkosten der Schulen in freier Trägerschaft bis zu einer Höhe von 85 Prozent erstatten darf. Diese Zahlungen müssen, wie alle anderen Subventionen, durch die Landesregierung nachgeprüft werden. Das OVG hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Land ein entsprechendes Nachweisverfahren einführen muss. Die Änderung der Privatschulkostenverordnung ist also rechtsstaatlich zwingend geboten und notwendig. Das Schulgesetz bleibt hingegen unangetastet, von einer Aushebelung kann keine Rede sein.“
Zu den Auswirkungen auf die Schulen in freier Trägerschaft stellt Butzki noch einmal ausdrücklich fest:
„Freie Schulträger, deren Lehrkräfte ein Gehalt in gleicher Höhe wie im Landesdienst angestellte Lehrkräfte erhalten, haben keine Änderungen durch die Verordnung bzgl. der Höhe der Erstattung zu erwarten. Künftig werden folglich nur diejenigen Träger weniger Geld bekommen, die ihren Lehrkräften nicht das gleiche Gehalt wie Lehrkräfte im Landesdienst zahlen.
Es geht also in erster Linie um eine Gleichbehandlung der Lehrkräfte an freien mit denen an öffentlichen Schulen. Diese Orientierung an den tatsächlichen Gehaltskosten halte ich für selbstverständlich und gerecht, da das Land Zahlungen unter Tarif nicht auch noch belohnen kann. Gerade weil die Lehrkräfte an den Schulen in freier Trägerschaft eine gute und engagierte Arbeit leisten, müssen sie wie ihre Kolleginnen und Kollegen an den öffentlichen Schulen bezahlt werden. Sie sind keine Lehrerinnen und Lehrer zweiter Klasse."