SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern

Tilo Gundlack: Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken haben die Finanzkrise nicht verursacht

Mit einem am gestrigen späten Abend im Landtag einstimmig von allen demokratischen Fraktionen beschlossenen Antrag fordern SPD und CDU, dass die geplante europäische Bankenaufsicht bei der Europäischen Zentralbank nur für systemrelevante, grenzüberschreitend agierende Banken zuständig sein soll. Die EU-Kommission will jedoch, dass alle ca. 6.000 bis 8.000 Banken der Eurozone unter diese zentrale Aufsicht mit direktem Eingriffs- und Entscheidungsrecht gestellt werden sollen. Dazu erklärt der finanzpolitische Sprecher der SPD Fraktion, Tilo Gundlack:

„Grundsätzlich begrüßen wir den Vorschlag der EU-Kommission für die Einrichtung einer Europäischen Bankenaufsichtsbehörde bei der Europäischen Zentralbank EZB. Wir wissen, dass der Zusammenbruch systemrelevanter Finanzinstitute ganze Staaten handlungsunfähig machen kann. Die Rettungsschirme und Finanzhilfen, mittlerweile in Milliardenhöhe, zeigen, dass es ganz Europa teuer zu stehen kommt, wenn es nicht gelingt, die Schieflagen einzelner, systemrelevanter Banken frühzeitig zu erkennen. Deshalb ist der europaeinheitliche Aufsichtsmechanismus ein sinnvoller Schritt zu mehr Finanzstabilität. Aber die Eingriffs- und Durchgriffsrechte des einheitlichen europäischen Aufsichtsmechanismus sollen höchstens subsidiär neben die Befugnisse der nationalen Aufsicht treten dürfen.

Für die lediglich national agierenden, nicht systemrelevanten Kreditinstitute muss es dagegen Ausnahmen geben. Schließlich haben die Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken die Finanzkrise nicht verursacht. Mit dem Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe und der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der deutschen Volks- und Raiffeisenbanken e.V. sowie dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken verfügen alle Institutgruppen über eigene, funktionierende Einlagensicherungssysteme. Zusätzlich existiert für die Verbundinstitute ein Verbandsprüfwesen, das die Aufsicht durch Bundesbank und BaFin ersetzt. Es geht hier um Millionen Bürgerinnen und Bürgern, die Ihr Vertrauen und vor allem ihr Geld bei diesen Instituten anlegen - sei es für die Altersvorsorge, für das eigene Haus, oder als Vorsorge für die Zukunft und Ausbildung ihrer Kinder.“

Hintergrund:

Derzeit werden in Brüssel die Beratungen zur Bankenunion fortgeführt, die nächste Befassung des Europarates soll am 12.12.2012 stattfinden. Die drei tragenden Säulen der Bankenunion sind: die europäische Bankenaufsicht, ein gemeinsames Einlagensicherungssystem und eine Europäische Abwicklungsbehörde.

Im September 2012 legte die Europäische Kommission einen Verordnungsvorschlag zur Übertragung spezifischer Aufsichtsaufgaben über Banken auf die europäische Zentralbank (EZB) vor. Danach soll die bisher überwiegend national organisierte Überwachung einzelner Banken bei der Europäischen Zentralbank gebündelt werden. Das heißt, die nationalen Aufsichtsbehörden der Banken sollen verpflichtet werden, ihre Kompetenzen weitgehend an die EZB zu übertragen. Den nationalen Aufsichtsbehörden sollen nur eingeschränkte Kompetenzen erhalten bleiben. Der EZB soll dabei ein uneingeschränktes Durchgriffsrecht auf alle 6.000 bis 8.000 Geldinstitute des Euroraumes eingeräumt werden.
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