SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern

Frauen werden in Deutschland noch immer getötet, weil sie Frauen sind. Nach dem Lagebild Häusliche Gewalt 2024 des Bundeskriminalamtes wurden im Jahr 2024 im Bereich Partnerschaftsgewalt 374 Opfer von Mord und Totschlag registriert. In 148 Fällen konnte die Tat vollendet werden – 125 Opfer waren weiblich, 23 männlich. Acht weitere Betroffene waren Opfer von Körperverletzung mit Todesfolge, bis auf einen Mann gab es hier nur weibliche Opfer. Für die SPD-Fraktion Mecklenburg-Vorpommern ist klar: Diese Taten müssen endlich als das benannt und geahndet werden, was sie sind – Femizide. Der Begriff bezeichnet die gezielte Tötung von Frauen und Mädchen aufgrund ihres Geschlechts, zumeist durch männliche Täter aufgrund von patriarchalen Strukturen, Machtgefällen, Besitzdenken und stark verhaftetem geschlechtsbezogenem Rollendenken.

Gemeinsam haben die Fraktion Die Linke und die SPD-Fraktion deshalb einen Antrag in den Landtag eingebracht, der die Aufnahme von Femiziden als eigenständiges Mordmerkmal im Strafgesetzbuch fordert und eine entsprechende Bundesratsinitiative auf den Weg bringen soll. Im Vorfeld hatten sich die rechtspolitischen Sprecher*innen der SPD-Fraktionen in den Ländern und dem Bund auf eine entsprechende gemeinsame Erklärung verständigt, die die Aufnahme von Femiziden als Mordmerkmal fordert.

Dazu erklärt der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Prof. Dr. Robert Northoff:


„Femizide sind keine Einzelfälle und keine zufälligen Tragödien im Privaten. Sie sind Ausdruck von Macht, Kontrolle und tief verankerten patriarchalen Denkmustern. Wer eine Frau tötet, weil sie sich trennt oder ein selbstbestimmtes Leben führt, handelt aus niedrigen Beweggründen – das muss sich auch klar im Strafrecht widerspiegeln. Nachdem wir vor kurzem als SPD-Rechtspolitiker eine entsprechende Erklärung vorgelegt haben, bringen wir das Thema nun in den Landtag.“

Northoff weiter: „Derzeit werden geschlechtsspezifische Tatmotive in der Rechtsprechung nicht immer ausreichend berücksichtigt. Die bestehenden Mordmerkmale erfassen diese besondere Form der Gewalt nicht eindeutig. Eine Ergänzung im Strafgesetzbuch würde für mehr Klarheit sorgen und eine einheitlichere Bewertung solcher Taten ermöglichen. Mecklenburg-Vorpommern muss hier Verantwortung übernehmen und im Bundesrat vorangehen.“

Femizide sind häufig das Ergebnis langanhaltender Gewalt, Kontrolle und eines Besitzdenkens gegenüber Frauen. Sie dürfen nicht länger verharmlost oder falsch eingeordnet werden. Es braucht eine eindeutige politische Haltung und klare gesetzliche Regelungen: Gewalt gegen Frauen hat keinen Platz in unserer Gesellschaft.

  • Sprecher für Rechtspolitik, G 10
  • Sozialausschuss und Rechtsausschuss