Angesichts der jüngsten Diskussion über einen heimatlosen, sich nicht artgerecht verhaltenden „Problemwolf" mahnt der agrarpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Thomas Krüger, eine Rückkehr zu einer sachbezogenen Debatte an:
„Der Abschuss eines Wolfes als streng geschützte Art bedarf in jedem Fall der artenschutzrechtlichen Erlaubnis. Diese Erlaubnis kann im Einzelfall, unabhängig davon ob der Wolf im Jagdrecht verankert ist oder nicht, erteilt werden.
Der Eindruck, der von den CDU-Landtagsabgeordneten Burkhard Lenz und Beate Schlupp zum Thema Wolf vermittelt wird, man könne im Ernstfall nicht handeln, ist daher falsch.
Eine Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht mit einer ganzjährigen Unterschutzstellung würde an der Situation nichts ändern, hätte allerdings zur Folge, dass die Jäger zur Hege des Wolfes verpflichtet wären. Damit würden dann auch Gelder der Jagdabgabe und der Jagdscheingebühren für die Hege des Wolfes verwandt werden müssen.
Wenn das der Hintergrund des neuesten Vorstoßes zur Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht sein sollte, muss das dann auch zum Ausdruck gebracht werden", so Krüger.