Der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern hat auf seiner heutigen Sitzung den Antrag der Fraktion Bündnis 90/die Grünen auf „verfassungskonforme Gefangenenvergütung“ abgelehnt. Dieser Antrag basierte auf einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Juni 2023, in dem die Vergütungsregelungen für Gefangene in Bayern und Nordrhein-Westfalen als nicht mit dem Resozialisierungsgebot vereinbar erklärt wurden. Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion Robert Northoff erklärt dazu:
„Die Resozialisierung von Gefangenen ist ein wichtiges Ziel des Strafvollzugs. Der Arbeit von Gefangenen kommt in diesem Kontext ein wichtiger Stellenwert zu. Diese Arbeit muss eine angemessene Anerkennung finden.
Es will aber wohl durchdacht sein, inwieweit eine höhere Gefangenvergütung geboten ist oder eher andere Vergünstigungen – wie z.B. verkürze Haftzeiten – geeignet sind, wie Unterhaltsverpflichtungen und weitere Schulden berücksichtigt werden können und ob nicht auch eine Einbeziehung von Gefangenen in die Rentenversicherung in Betracht kommen sollte.
Das Bundesverfassungsgericht hat daher den betroffenen Bundesländern Zeit bis zum 30. Juni 2025 gegeben, um eine Neuregelung zu schaffen. Eine überhastete Gesetzgebung soll so vermieden werden. In diesem Sinne prüft das Justizministerium M-V bereits, welcher Änderungsbedarf bei uns im Land besteht und arbeitet im Rahmen einer Bund-Länder-Kommission an einer möglichst bundeseinheitlichen Lösung. Das ist der richtige Weg.“