SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern

Die heutige Vernehmung eines ehemaligen Generalbundesanwalts im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss „NSU II/Rechtsextremismus“ liefert wichtige Erkenntnisse zur Arbeit der Bundesanwaltschaft und zum Verhalten des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU). Der Zeuge, der sich über ein Jahrzehnt lang dem NSU-Thema widmete und maßgeblich an den Ermittlungen sowie an der Anklageschrift gegen die fünf NSU-Angeklagten beteiligt war, gab detaillierte Einblicke in die Ermittlungsarbeit.

Dazu erklärt der SPD-Obmann im Untersuchungsausschuss, Bernd Lange: „Der Zeuge hat die akribischen Ermittlungen der Generalbundesanwaltschaft und das konspirative Verhalten des NSU-Trios hervorgehoben. Besonders bemerkenswert ist die Feststellung, dass keine Hinweise auf ein NSU-Unterstützernetzwerk in Mecklenburg-Vorpommern gefunden wurden. Diese Erkenntnis ist wesentlich für das Verständnis der Struktur und den Umfang des NSU und hat bedeutende Implikationen für die weitere Untersuchung und Aufarbeitung der NSU-Aktivitäten.“

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