SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern

Julian Barlen: Krankenkassen mit vielen älteren Versicherten dürfen finanziell nicht benachteiligt werden

Der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Julian Barlen erklärt zur Antragsinitiative „Verbesserung des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs“ der Koalitionsfraktionen für die kommende Landtagssitzung:

„Hohe Rücklagen und die Rückerstattung von Prämien durch Krankenkassen sind derzeit in aller Munde. Dies darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass Krankenkassen mit überproportional vielen älteren Versicherten nach wie vor finanzielle Einbußen zu tragen haben. Das Gutachten des wissenschaftlichen Beirats zur Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs macht deutlich: Gerade die Kosten für Krankheiten mit Todesfolge werden nicht ausreichend ausgeglichen. Krankenkassen mit vielen Älteren werden damit finanziell unterversorgt, während Kassen mit überdurchschnittlich vielen Jüngeren bevorteilt werden.

Unser Antrag für die kommende Landtagssitzung zielt darauf ab, diesen Berechnungs- und Verteilungsfehler im System des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs zu beheben. Denn gerade in Mecklenburg-Vorpommern ist mit Blick auf den schnell fortschreitenden demographischen Wandel zu erwarten, dass der Anteil der älteren Versicherten stetig steigt. Die großen Krankenkassen in Mecklenburg-Vorpommern dürfen in dieser Hinsicht nicht länger ungleich belastet sein. Gute medizinische Versorgung braucht eine solide und gerechte Finanzierung auf Kassenseite.

Unverständlich ist vor diesem Hintergrund die Tatsache, dass Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) eine bereits durch das Bundesversicherungsamt (BVA) in die Wege geleitete zielführende Lösung jüngst wieder gestoppt hat.“

Hintergrund:

Der morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) ist ein Ausgleichssystem im Rahmen der Mittelzuweisungen aus dem Gesundheitsfonds an die Krankenkassen. Der wissenschaftliche Beirat zur Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs hat festgestellt, dass die Mittelzuweisungen an die Krankenkassen für innerhalb eines Jahres versterbende Versicherte verzerrt berechnet werden. Die Leistungsausgaben und die Versicherungstage werden für Versicherte mit einer unvollständigen Versichertenperiode grundsätzlich auf ein Jahr hochgerechnet. Dies erfolgt aber nicht für Versicherte, die innerhalb einer Versichertenperiode versterben. Daraus resultiert, dass Mittelzuweisungen aus dem Gesundheitsfonds gerade für gesetzliche Krankenkassen mit einem hohen Anteil alter und kranker Versicherter zu niedrig ausfallen. Im Gegensatz dazu erhalten gesetzliche Krankenkassen mit einem geringen Anteil alter und kranker Versicherter vergleichsweise hohe Leistungszuweisungen aus dem Gesundheitsfonds. Das Ziel des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs, den Wettbewerb der Krankenkassen unabhängig von Gesundheitszustand der Versicherten zu gewährleisten, wird damit nicht realisiert. Auch das Ziel einer bedarfsgerechten Finanzierung der Gesundheitsversorgung wird nicht erreicht. Risikoselektion der Krankenkassen wird dadurch nicht gänzlich vermieden.

Anlage: Antrag 6/1218

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