SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern

In seiner heutigen Sitzung hat der Landtag in zweiter Lesung das Landesausführungsgesetz zum Gewalthilfegesetz beschlossen. Hierzu erklärt der rechtspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern, Prof. Dr. Robert Northoff:

„Mit dem Gewalthilfegesetz des Bundes schaffen wir einen gewaltigen Fortschritt für den Schutz von Frauen und Kindern vor häuslicher und sexualisierter Gewalt. Es ist gut, dass das Landesausführungsgesetzjetzt noch auf den Weg gebracht und beschlossen wurde.“

Die SPD-Fraktion macht klar: Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder brauchen Schutz, Beratung und Unterstützung – unabhängig davon, wo sie leben oder wie ihre finanzielle Situation aussieht. Der bundesweite Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung muss deshalb mit einem starken Hilfesystem vor Ort hinterlegt werden. Mecklenburg-Vorpommern verfügt bereits über ein engagiertes Beratungs- und Hilfenetzwerk. Die Landesmittel für den Gewaltschutz wurden im aktuellen Haushaltsjahr um 300.000 Euro erhöht.

„Wer von Gewalt betroffen ist, braucht schnelle und verlässliche Hilfe. Deshalb setzen wir auf eine schnelle Umsetzung des Bundesrechts und auf einen konsequenten Ausbau der Schutz- und Beratungsangebote in unserem Land. Dazu gehören auch Angebote für Gewalt ausübende Personen – denn nachhaltiger Schutz heißt auch: Gewalt frühzeitig beenden.“

Mit dem Landesausführungsgesetz setzt Mecklenburg-Vorpommern die Vorgaben des Gewalthilfegesetzes des Bundes um. Ziel ist es, den Schutz und die Unterstützung für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder schrittweise weiter auszubauen und den ab 2032 geltenden Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung zuverlässig abzusichern.

Gleichzeitig hat der Landtag auf Antrag der Linksfraktion über die Unterrichtung der Landesregierung hinsichtlich der  Landesstrategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention beraten. Die Strategie bündelt bestehende, bereits geplante und neue Maßnahmen der Landesregierung. Im Mittelpunkt stehen drei Handlungsfelder: Prävention, Schutz und Unterstützung sowie Intervention. Hinzu kommen Querschnittsthemen wie der Schutz vulnerabler Gruppen, ressortübergreifende Zusammenarbeit, Migration und Asyl sowie rechtliche Fragen.

„Die Landesstrategie ist eine wichtige Grundlage, um häusliche und sexualisierte Gewalt in Mecklenburg-Vorpommern systematisch zu bekämpfen. Hier werden zentrale Maßnahmen zur Umsetzung der Istanbul-Konvention gebündelt“, so Northoff.

Die Umsetzung der Landesstrategie soll im dritten Quartal 2026 starten.

Den ebenfalls beratenen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Finanzierung der Umsetzung des Gewalthilfegesetzes braucht es aber aus Sicht der SPD Fraktion nicht. Northoff dazu: „Die in dem Antrag angesprochenen Fragen sind zwar wichtig, sie werden aber im weiteren Umsetzungsprozess, insbesondere über Entwicklungsplanung und Finanzierungskonzept, sachgerecht aufgegriffen und geklärt.“

  • Sprecher für Rechtspolitik, G 10
  • Sozialausschuss und Rechtsausschuss