SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern

Zur heutigen ersten Lesung des Landesausführungsgesetzes zum Gewalthilfegesetz erklärt der rechtspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern, Prof. Dr. Robert Northoff:

„Mit dem Gewalthilfegesetz des Bundes schaffen wir einen historischen Fortschritt für den Schutz von Frauen und Kindern vor häuslicher und sexualisierter Gewalt. Jetzt kommt es darauf an, dieses Recht schnell und verlässlich in Mecklenburg-Vorpommern umzusetzen. Genau dafür schaffen wir mit dem Landesausführungsgesetz die Voraussetzungen.“

Die SPD-Fraktion macht klar: Gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder brauchen Schutz, Beratung und Unterstützung – unabhängig davon, wo sie leben oder wie ihre finanzielle Situation aussieht. Der bundesweite Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung muss deshalb mit einem starken Hilfesystem vor Ort hinterlegt werden.

Mecklenburg-Vorpommern verfügt bereits über ein engagiertes Beratungs- und Hilfenetzwerk. Dieses wurde im Rahmen der Aufstellung des aktuellen Doppelhaushalts noch einmal finanziell gestärkt um rund 400.000 Euro.

„Wer von Gewalt betroffen ist, braucht schnelle und verlässliche Hilfe. Deshalb setzen wir auf eine schnelle Umsetzung des Bundesrechts und auf einen konsequenten Ausbau der Schutz- und Beratungsangebote in unserem Land. Dazu gehören auch Angebote für gewaltausübende Personen – denn nachhaltiger Schutz heißt auch: Gewalt frühzeitig beenden.“

Mit dem Landesausführungsgesetz setzt Mecklenburg-Vorpommern die Vorgaben des Gewalthilfegesetzes des Bundes um. Ziel ist es, den Schutz und die Unterstützung für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder schrittweise weiter auszubauen und den ab 2032 geltenden Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung zuverlässig abzusichern.

  • Sprecher für Rechtspolitik, G 10
  • Sozialausschuss und Rechtsausschuss