SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern

In der heutigen Sitzung des Rechtsausschusses haben Expertinnen und Experten im Rahmen einer öffentlichen Anhörung Stellung zur geplanten Verfassungsänderung genommen. Ziel des entsprechenden Gesetzesentwurf ist es, das Landesverfassungsgericht als zentrale Institution des Rechtstaates vor missbräuchlichen Blockaden zu schützen. Die Änderung der Verfassung wurde von den Fraktionen von SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen beantragt und Anfang Mai in erster Lesung im Landtag beraten. Im Anschluss an die Sitzung zieht Prof. Dr. Robert Northoff, rechtspolitischer Sprecher für die SPD im Landtag ein klar positives Fazit:

„Die Stellungnahmen der Expertinnen und Experten geben uns Rückenwird für die Verfassungsänderung. Die große Mehrheit der Anzuhörenden hat fachlich klar gesagt, dass es richtig ist, Richterwahlen über einen Ersatzwahlmechanismus abzusichern – so wie es im Bund und in Sachsen-Anhalt ja auch schon geschehen ist.“

Der Gesetzesentwurf verfolgt im Wesentlichen zwei Aspekte. Zum einen sollen die Wesensmerkmale des Landesverfassungsgerichts direkt in der Verfassung festgeschrieben werden. Das betrifft bspw. Regelungen wie die Amtszeit oder die Tatsache, dass Entscheidungen des Verfassungsgerichts bindend sind – also nicht ignoriert werden können.

Zum anderen soll ein Ersatzwahlmechanismus eingeführt werden. Nur für den Fall, dass bei Richterwahlen missbräuchliche Blockaden stattfinden und im normalen Verfahren, das weiter gilt, keine 2/3-Mehrheit mehr möglich ist, soll der Mechanismus greifen. Nach Ablauf einer Frist von sechs Monaten unterbreitet nicht mehr die Politik, sondern das Gericht selbst drei Vorschläge, aus denen der Landtag dann mit absoluter Mehrheit wählt.

„Es ist essenziell, dass das Verfassungsgericht handlungsfähig ist. Wenn aufgrund von missbräuchlichen Blockaden keine Richterinnen und Richter mehr gewählt werden können, ist das ein massives Problem für unseren Rechtsstaat. Das haben die Expertinnen und Experten heute klar bestätigt“, sagt Northoff. Zudem haben die Anzuhörenden noch einmal dargestellt, dass es aufgrund zunehmender Fragmentierung der Parteien in ganz Deutschland immer wieder Vakanzen an den Gerichten gegeben habe, also strukturelle Defizite vorhanden sind. Zudem seien bislang keinerlei Regelungen existent, die für den Fall, dass keine 2/3-Mehrheit stattfindet.

In ihren Stellungnahmen haben sowohl der Bundesrichterbund (schriftlich im Vorfeld), der Richterbund MV, die Präsidentin des Verfassungsgerichtes, Heike Merten vom Zentrum für Parteien- und Parlamentsrecht der Freien Universität Berlin als auch Prof. Dr. Daniel Wolf von der Universität Greifswald den Ersatzwahlmechanismus als auch die Verankerung der Wesensmerkmale des Gerichts in der Verfassung ausdrücklich positiv bewertet.

Julian Barlen, Vorsitzender der SPD-Fraktion ergänzt: „Wir haben in anderen Nationen gesehen, was passiert, wenn rechtspopulistische Kräfte versuchen, den Rechtsstaat zu sabotieren. Das ist eine reale Gefahr. Da werden gezielt demokratische Rechte missbraucht, um zu blockieren und letztlich die Rechte Dritter einzuschränken. Uns geht es darum, für diesen Fall gewappnet zu sein und nur für den Fall von Dauerblockaden trotzdem die Handlungsfähigkeit des Gerichtes zu sichern.“

Zusätzlich zum weit überwiegend positiven Feedback zur Verfassungsänderung haben die Expertinnen und Experten konkrete Vorschläge zur Umsetzung unterbreitet. So wurde bspw. vom Richterbund MV vorgeschlagen, die geplanten Fristen zu verkürzen und Regelungen zu treffen für den Fall, dass auch die Wahl mit Ersatzmechanismus im Parlament scheitert. Zudem sollte so lange wie möglich an der 2/3-Mehrheit festgehalten werden – auch im Ersatzwahlmechanismus. Ein weiterer Vorschlag bezieht sich darauf, ob nur ständige oder auch stellvertretende Mitglieder des Gerichts Vorschläge unterbreiten sollten. Auch die aktuelle Präsidentin des Landesverfassungsgerichts, Monika-Köster Flachsmeyer, schlug entsprechende Anpassungen vor. Dr. Seegmüller befürwortete einen Ersatzwahlmechanismus grundsätzlich und machte alternative Vorschläge zum Modus.

„Wir bedanken uns für die umfangreichen und konstruktiven Vorschläge der Anzuhörenden. Wir werden diese nun intensiv auswerten und über mögliche Anpassungen beraten. Am Ende können die Rechte von Minderheiten nur von einem handlungsfähigen Verfassungsgericht geschützt werden. Es kommt es uns darauf an, diesen Schutz aufrechtzuerhalten“, so Northoff.

Julian Barlen betont abschließend: „Eine Verfassungsänderung ist keine Kleinigkeit. Wir nehmen die Hinweise aus der Anhörung sehr ernst. Unser Ziel ist eine tragfähige Lösung, die am Ende von allen demokratischen Kräften getragen wird. Beim Schutz des Verfassungsgerichts sollte es nicht um parteipolitische Unterschiede gehen, sondern um gemeinsame Verantwortung und den Schutz unseres demokratischen Rechtsstaates.“

In den kommenden Wochen wird der Rechtsausschuss die Anhörung auswerten und weiter beraten.

  • Sprecher für Rechtspolitik, G 10
  • Sozialausschuss und Rechtsausschuss