SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern

Julian Barlen: Schwerstkranke und beatmete Patientinnen und Patienten in der ambulanten Pflege haben besonderes Schutzbedürfnis

Anlässlich des „Berichts der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern zur Qualitätssicherung in der ambulanten Intensivpflege" (Landtagsdrucksache 6/2054), der Anfang des Monats dem Landtag zugeleitet wurde, erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Julian Barlen:

„Ich begrüße ausdrücklich den von Sozialministerin Schwesig vorgelegten Bericht zur häuslichen Intensivpflege. Damit wird erstmals ein umfassendes Bild von der aktuellen Lebenswirklichkeit in der ambulanten Versorgung schwerstkranker und oftmals beatmeter Patientinnen und Patienten gezeichnet. Bisher waren Daten und Fakten über die Versorgungssituation dieser besonders schutzbedürftigen Menschen in M-V nur spärlich verfügbar.

Das besondere Schutzbedürfnis der Betroffenen verlangt von allen Beteiligten ein gemeinsames Handeln – idealerweise auf Grundlage landesweit geltender Standards. Intensiv zu diskutieren sind in diesem Zusammenhang die Anforderungen an die Räumlichkeiten – insbesondere so genannter Beatmungs-WGs –, an das erforderliche Betreuungsverhältnis, an das Qualifikationsniveau der Pflegenden und den Fachkräftestandard, an die Hygiene sowie an sicherheitsrelevante Fragen wie Brandschutz und Evakuierungspläne. Ebenso ist zu klären, inwieweit die derzeitigen Rahmenbedingungen für die Qualitätsprüfung der häuslichen Krankenpflege den Belangen Schwerstkranker im ambulanten Bereich gerecht werden.

Durch den Bericht haben wir nun umfangreiche Daten für Mecklenburg-Vorpommern, die die rasante Entwicklung der häuslichen Intensivpflege in den letzten Jahren darstellen. Das ermöglicht allen Beteiligten – Landespolitik, Kommunen, Krankenkassen und Pflegeleistungsanbieter –, aktuelle und zukünftige Herausforderungen zu erkennen und damit eine qualitativ hochwertige und menschliche Versorgung Schwerstkranker im Land sicherzustellen.

Deshalb werden wir den Bericht gemeinsam mit unserem Koalitionspartner, dem Sozialministerium und den beteiligten Akteuren intensiv beraten und konkrete Ansatzpunkte für Verbesserungen bei der häuslichen Intensivpflege benennen."

Hintergrund:
Ende Oktober 2012 wurde der Antrag der Koalitionsfraktionen zur „Qualitätssicherung in der außerklinischen Intensivpflege" im Landtag beschlossen. Ziel dieses Antrags war es, dass die Landesregierung und alle zuständigen Akteure prüfen, ob sich die gegenwärtigen Regeln zur Qualitätssicherung in der ambulanten Intensivpflege bewährt haben. Der nun vorliegende Bericht ist das Resultat dieser Befassung.

Themen: #Pflege
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