SPD Landtagsfraktion Mecklenburg Vorpommern

Gute Nachrichten aus dem Bildungsausschuss des Landtages MV. In der heutigen abschließenden Beratung haben die Abgeordneten des Ausschusses den Weg freigemacht für das neue Kindertagesstättenförderungsgesetz. Das Gesetz sorgt gleich für zwei grundlegende Verbesserungen bei der Kinderbetreuung in Mecklenburg-Vorpommern. Zum einen soll mit der Änderung des Gesetzes der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung umgesetzt werden. Andererseits wurde als Folge der Vereinbarungen zwischen den Initiatorinnen und Initiatoren des Volksbegehrens und der Landesregierung die Verkleinerung der Kitas im Ausschuss miteingebracht.

„Das neue Kifög ist ganz wichtig für unsere Kitas und die Familien im Land. Wir setzen den Ganztagsanspruch verlässlich um und sorgen so dafür, dass alle Kinder in den Hort gehen dürfen. Gleichzeitig sorgen wir für mehr Qualität, indem wir die Gruppen in der Krippe und im Hort weiter verkleinern“, sagt die familienpolitische Sprecherin, Mandy Pfeifer.

Konkret soll das Fachkraft-Kind-Verhältnis in der Krippe ab 2027 von 1:6 auf 1:5 verbessert werden. Im Hort soll zum 1. August 2027 eine Absenkung von 1:22 auf 1:21 erfolgen. Die Kosten hierfür trägt das Land. Weitere Schritte in 2028 und 2029 in Kindergarten und Hort sollen gemeinsam mit der kommunalen Familie vorbereitet werden. Gleichzeitig hatte die Landesregierung in Abstimmung mit den Koalitionsfraktionen mit den Kommunen vereinbart, runde Tische zu bilden, die sich mit der Sicherung des Kita-Personals beschäftigen.

„Das ist ein wichtiger Schritt. Wir wollen freiwerdendes Personal für die Verbesserung der Qualität in Kita, Schule und Jugendhilfe einsetzen – konkret dort, wo es vor Ort gebraucht wird.“

40-Stunden-Garantie ab Schuljahr 2026/2027

Ab dem Schuljahr 2026/2027 hat jedes Kind der Klassenstufe 1 in der Grundschule Anspruch auf 40 Wochenstunden Betreuung – inklusive Schulzeit und Ferien. Der Anspruch wird in den kommenden Jahren bis 2029 jährlich ausgeweitet bis zur 4. Klassenstufe – und zwar ohne Anträge und Bürokratie. Für jedes Kind besteht ein bedarfsunabhängiger Anspruch. Brauchen die Eltern wegen ihrer beruflichen Tätigkeit 50 Stunden, bleibt auch das möglich.

„Jedes Kind erhält die vollen 40 Stunden – egal ob die Eltern in Teilzeit sind oder sich in Elternzeit befinden. Dafür müssen die Eltern nicht mal mehr einen Antrag stellen. Brauchen die Eltern wegen der Arbeit einen Betreuungsumfang von 50 Stunden, bleibt auch das möglich. Das ist ein ganz wichtiger Erfolg und sorgt nicht nur für eine bessere Betreuung der Kinder, sondern sichert auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf“, ergänzt die familienpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Mandy Pfeifer.

Der Gesetzentwurf wird nun an den Landtag überwiesen und soll in der kommenden Landtagssitzung Anfang Juli abschließend im Landtag debattiert werden.

Kontakt
  • Sprecherin für Familien-, Kinder-, Gleichstellungspolitik und LSBT*IQ
  • Bildungsausschuss, Sozialausschuss