Der Landtag hat heute das Nichtraucherschutzgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern entfristet. Hierzu erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Meck-lenburg-Vorpommern, Julian Barlen:
„Seit der Einführung des Nichtraucherschutzgesetzes im Jahr 2007 ist Rauchfreiheit in vielen öffentlichen Räumen zum akzeptierten Normalfall geworden. Die Anzahl der Raucherinnen und Raucher wird immer kleiner. Gerade bei jungen Menschen ist ein deutlicher Rückgang beim Tabakkonsum zu verzeichnen. Das begrüßt die SPD-Fraktion sehr.
Ziel des Gesetzes war es aber nicht nur, mehr Menschen von den Vorteilen des Nichtrau-chens zu überzeugen, sondern vor allem Nichtraucherinnen und -raucher im öffentlichen Raum noch stärker vor Passivrauch zu schützen. Heute können Menschen in Restaurants essen, in Diskotheken tanzen und den öffentlichen Nah- und Fernverkehr nutzen, ohne den schädlichen Rauch einatmen zu müssen. Das ist ein wesentlicher Beitrag für den Gesund-heitsschutz der Bevölkerung. Deshalb ist es richtig, dass das bewährte Nichtraucherschutz-gesetz auch weiterhin gültig sein wird. Das hat der Landtag heute beschlossen.
Klar ist aber auch, dass ein Gesetz allein nicht reicht, um noch mehr Menschen vom Nicht-rauchen zu überzeugen. Das Land wird daher weiterhin, Präventionsprojekte und Suchtbera-tungsstellen unterstützen. Auch besteht eine große Herausforderung darin, die gesetzlichen Regelungen vor Ort durchzusetzen. Wenn sich herausstellt, dass bestimmte Bars und be-stimmte Diskotheken immer wieder – teils konsequent und billigend – gegen den Nichtrau-cherschutz verstoßen, müssen alle Möglichkeiten der Kontrolle und Sanktion ausgeschöpft werden. Nichtraucherschutz braucht das konsequente Handeln aller Beteiligten."